05.10.2026 Finanzen — Anhörung — hib 773/2026

Finanzwirtschaft lobt die Frühstartrente

Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die von der Bundesregierung geplante Frühstartrente ausdrücklich begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses erklärte die Vereinigung der deutschen Bankenverbände, die Frühstartrente ergänze das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtere den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Das Angebot sei einfach, transparent, bürokratiearm und könne einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, junge Menschen früh an den langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt heranzuführen, lobte die Kreditwirtschaft. Auch der Fondsverband BVI bewertete besonders die enge Verzahnung der Frühstartrente mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge positiv.

Grundlage der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen.

Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden, heißt es in dem Entwurf. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage in Höhe von zehn Euro pro Monat und Kind in einem Sondervermögen. Ziel ist auch besseres Wissen in Finanzfragen: „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt die Regierung.

Die Kreditwirtschaft wandte sich in ihrer Stellungnahme aber gegen das Verbot der Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten, weil dies dazu führen würde, dass Anbieter ihre eigenen Dienstleistungen unter Umständen kostenfrei anbieten müssten, „was mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist“. Auch der BVI erklärte, durch das Verbot, Vertriebs- und Abschlusskosten zu erheben, werde der Zugang zur Beratung erschwert. Das sei ausgerechnet bei Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf den Grad der finanziellen Sicherheit der Menschen im Alter hätten, nicht hinnehmbar.

Außerdem plädierte die Kreditwirtschaft dafür, den Kreis derjenigen, die ein Frühstartrentendepot durch private Eigenbeträge besparen können, auf alle Minderjährigen ab Geburt (Alter null bis18 Jahre) auszudehnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sprach sich ebenfalls dafür aus, die Förderung auf alle Jahrgänge auszuweiten. Ausdrücklich begrüßte die Versicherungswirtschaft, dass für den Vertrieb von Standarddepots für alle Anbieter gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist die Möglichkeit der zusätzlichen Einzahlung von 6.840 Euro pro Jahr in die Standarddepots der Frühstartrente zu hoch. Zuzahlungen in dieser Größenordnung drohten bestehende Vermögensungleichheiten noch zu verstärken. Zum anderen stehe das bildungspolitische Ziel der Frühstartrente in Frage, wenn Depots nicht Kapitalmarktverläufe und Kosten widerspiegeln, sondern vor allem die Einzahlungen von Eltern und Großeltern. Richtig ausgestaltet könne die Frühstartrente aber helfen, Qualität und Verbreitung der Zusatzvorsorge über den Kapitalmarkt zu verbessern und den Aufbau von Finanzkompetenzen bei Eltern und Kindern zu unterstützen.

Für die Zuzahlungen von Eltern und Großeltern schlug Thomas Soltau (Smartbroker, Initiative Digitale Altersvorsorge) vor, eine Verwendung der Beträge für Ausbildungs- und Studienzwecke zuzulassen. Insgesamt begrüßte er das Vorhaben der Bundesregierung, warnte aber davor, andere Ziele als eine möglichst hohe Altersvorsorge mit der Frühstartente zu verfolgen. Damit bezog sich Soltau auf Forderungen, das Kapital sollte zur „Finanzierung der deutschen Wirtschaft“ oder einer „Start-up-Finanzierung herangezogen werden.

Juniorprofessorin Anja Bonfig (Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd) setzte sich kritisch mit dem im Gesetzentwurf formulierten Ziel einer besseren Finanzbildung auseinander. Informationen über Wertentwicklungen seien vor allem Produkt- beziehungsweise Sachinformationen. Dass Anbieter solche Informationen bereitstellen würden, sei wichtig, doch Sach- und Produktinformationen seien noch keine Bildungsmaterialien. Ziel von Finanzbildung müsse die Förderung einer umfassenden Finanzkompetenz sein und nicht die Förderung von Aktivitäten am Kapitalmarkt, forderte Bonfig.

Auch für Rofessor Harald Hantke (Leuphana Universität Lüneburg) bemisst sich Bildung nicht an der Frage, inwiefern Kinder und Jugendliche früh mit Kapitalmärkten in Berührung kämen. Entscheidend sei vielmehr, wie diese Erfahrung erschlossen werde. Das Bildungspotenzial der “Frühstartrente„ lasse sich daher stärken, wenn finanzielle Bildung nicht mit Produktinformation oder erwünschtem Anlageverhalten gleichgesetzt würde, “sondern die eröffneten Erfahrungen stärker problemorientiert, subjektorientiert-reflexiv, plural und sozialwissenschaftlich erschlossen würden„, wie Hantke in seiner Stellungnahme betonte.

Professorin Ulrike Malmendier (University of California, Berkeley), lobte den Gesetzentwurf als “innovativen Schritt zur Finanzbildung„, sagte aber auch, dass der bürokratische Aufwand noch reduziert werden könnte. Die Innovation der Frühstartrente bestehe darin, nicht allein auf traditionelle Bildungsinitiativen zu setzen, sondern auf erfahrungsbasiertes Lernen, also angewandtes, praktisches Lernen. Persönliche Erfahrungen der Vergangenheit würden die Finanzentscheidungen von Anlegern oft nachhaltig beeinflussen. Persönlich erlebte Kapitalmarktrenditen prägten individuelle Erwartungen, Risikowahrnehmung und Anlageverhalten über Jahrzehnte. Sie verlangte außerdem eine Konzentration der Anlage auf global breit gestreute aktienbasierte Anlagen

Um die Finanzbildung geht es in einem Antrag der Fraktion Die Linke (21/8125(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Die Fraktion fordert darin eine nationale Finanzbildungsstrategie, die als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung entwickelt werden müsse. Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung müsse zudem frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sein, fordert die Fraktion Die Linke.

Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2163(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder in einem “Junior Depot„ mit monatlichen Prämien von 100 Euro stark macht. Der Regierungsentwurf sei aufgrund der geringen Beträge ungeeignet, um einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten.