05.10.2026 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 774/2026

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz

Berlin: (hib/MWO) Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (21/8027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) haben sich neun Sachverständige in einer anderthalbstündigen Öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss am Montag beschäftigt. Die Sachverständigen betonten die Notwendigkeit eines effizienteren Energieeinsatzes bei gleichzeitiger Entlastung der Wirtschaft, die Absenkung bisheriger Standards wurde teils kritisch bewertet. Fragen der Abgeordneten betrafen unter anderen Auswirkungen der 1:1-Umsetzung und des Energieeinsparziels sowie Möglichkeiten des Bürokratieabbaus und der Effizienzsteigerung.

Mit dem Gesetz soll zum einen die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED; EU 2023/1791) in nationales Recht umgesetzt werden, und zum anderen sollen Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) von 2023, die über die EED hinausgehen, grundsätzlich auf das nach EU-Recht erforderliche Mindestmaß zurückgeführt werden. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen Energieverschwendung (21/8139(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und gegen einen „grenzenlosen“ Ausbau von Rechenzentren (21/8111(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Von der Fraktion Die Linke benannt wurde Julian Bothe von der AW AlgorithmWatch gGmbH, der auf den Ausbauboom bei Rechenzentren einging. Bereits jetzt würden solche Zentren „gebaut wie nie zuvor“. Er warnte in seiner schriftlichen Stellungnahme davor, dass die geplante Änderung des Energieeffizienzgesetzes und die Beibehaltung der Regelung, wonach die Rechenzentren lediglich dazu verpflichtet würden, erneuerbare Energien bilanziell zu nutzen, zu einem Anstieg des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Deutschland führen werde. Die Änderungen würden die geopolitisch problematische Abhängigkeit Deutschlands von fossiler Energie verlängern. Als Folge der gestiegenen Stromnachfrage würden die Energiekosten insgesamt steigen. Die Änderungen würden zudem die Lücke zu den Energieeffizienzzielen vergrößern.

Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München sprach von einer „neuen Eskalationsstufe der Klimakrise“. Wenn man die Klimakrise ernst nehme, „dürfen wir nicht darüber diskutieren, welche Regeln wir wie schnell abschwächen“. In seiner Stellungnahme warnte der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Experte, dass eine Verschlechterung des Energieeffizienzgesetzes möglicherweise verfassungswidrig wäre. Eine ambitionierte Umsetzung der EED liege auch im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. Es sei bereits im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung eine Effizienzlücke vorhanden. Eine Absenkung von Standards, um die EED umzusetzen, sei daher nicht möglich. Der geplanten Rückführung des EnEfG an verschiedenen Stellen auf EU-Recht liege das Missverständnis zugrunde, dass Maßnahmen, die nicht explizit erwähnt würden, bereits eine Übererfüllung der EED seien.

Günter Eggers von der German Datacenter Association, der von der CDU/CSU-Fraktion benannt wurde, ging ebenfalls auf die Problematik der Rechenzentren ein. Die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Zentren werde künftig weiter wachsen. Sie würden gebraucht, um weiter wettbewerbsfähig zu sein. Die ambitionierten Anforderungen an die Energieeffizienz der Rechenzentren würden daher explizit begrüßt. Diese müssten jedoch zum einen technisch belastbar, überprüfbar und tatsächlich beeinflussbar von den Betreibern sein. Eggers schlug eine neue Methode der Berechnung des PuE-Wertes vor, der die wichtigste Kennzahl zur Messung der Energieeffizienz eines Rechenzentrums ist und angibt, wie viel Energie ein Rechenzentrum insgesamt verbraucht im Vergleich zu der Energie, die direkt in die IT-Geräte fließt.

Sven-Joachim Otto, Ruhr Universität Bochum, stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Er sei ein überfälliger und im Kern gelungener Schritt zu einem schlanken, unionsrechtskonformen und vollzugstauglichen Energieeffizienzrecht, erklärte der ebenfalls von der CDU/CSU benannte Experte in seiner schriftlichen Erklärung. Der Entwurf verbinde die Schließung von Umsetzungslücken mit einer spürbaren Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung. Mit Korrekturen, unter anderem bei der Kommunenregelung im öffentlichen Sektor und bei einer europäischen Anschlussklausel für Rechenzentren, könne das Gesetz zügig verabschiedet werden. Die in den Fraktionsanträgen enthaltenen Forderungen sollten nach Ottos Meinung nicht aufgegriffen werden.

Erik Pfeifer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), der auch von der Unionsfraktion benannt wurde, betonte in seiner Stellungnahme, dass ein effizienter Energieeinsatz im ureigensten Interesse der deutschen Wirtschaft liege. Daran sollte sich eine effektive Effizienzpolitik ausrichten und primär über marktwirtschaftliche Anreize, technologische Offenheit und die Honorierung betrieblicher Erfolge gesteuert werden. Mit der EED sei dieser rationale Ansatz einer deutlich stärkeren Regulierung unterworfen worden. Bei der Rückführung des Energieeffizienzgesetzes auf EU-Vorgaben seien aus der Sicht der Wirtschaft mehrere Punkte wichtig. Dazu gehörten der Abbau der Überregulierung und die Sicherung der 1:1-Umsetzung der EED, die Streichung nationaler Energieeinsparungsziele sowie eine praxisgerechte und investitionsfreundliche Rechenzentrumsregulierung.

Steffen Laube von der Bellona Deutschland gGmbH, einer Klimaschutz- und Umweltorganisation, beschäftigte sich aus industriepolitischer Sicht mit dem Gesetzentwurf. Auf der einen Seite stünden wirtschaftliche Unsicherheit und hohe Energiepreise, auf der anderen sei mit dem aktuellen Gesetzestext eine Senkung des Ambitionsniveaus bei Energieeffizienz geplant, die die Probleme verschärfen werde. Viele Akteure würden aufgrund struktureller Schwäche und aktueller Rahmenbedingungen kurzfristige Entlastung fordern, auch wenn sie gesamtsystemisch und volkswirtschaftlich Verschlechterungen bringe. Deswegen müsse das Energieeffizienzgesetz im Kontext weiterer Rahmenbedingungen betrachtet werden, sagte Laube, der für die SPD-Fraktion teilnahm. Es sei ein wichtiger Hebel, um Investitionen auszulösen sowie für den Klimaschutz. Begrüßt würde die geplante Vereinheitlichung von Meldepflichten, um damit Bürokratie abzubauen. Das Ambitionsniveau sollte allerdings mindestens auf dem Stand des ursprünglichen Gesetzes belassen werden. Ohne konkrete Zielwerte „hängt das Gesetz “im luftleeren Raum„.

Aus der Sicht von Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) haben die Aufweichungen des Gebäudeenergierechts und allein die Ankündigung, das EnEfG abzuschwächen, den Investitionsstau verschärft. Mit den im EnEfG etablierten Standards hätten Unternehmen eine klare Handlungslinie, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt, so Noll in seiner Stellungnahme. Die Bundesregierung sei bereits von der EU-Kommission gerügt worden, da die bisherigen weichen Politikinstrumente nicht ausreichten, um die Ziele zu erreichen. Diese Politikinstrumente nun weiter aufzuweichen oder teils zu streichen, sei unverantwortlich. Unnötige Bürokratie müsse abgebaut werden. Dies dürfe jedoch nicht auf Kosten der langfristigen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie gehen, betonte Noll, der ebenfalls für die SPD-Fraktion teilnahm.

Bei Gesetzesvorhaben mit wesentlichen Bezügen zu kommunalen Aufgaben oder Finanzen erhalten Bundesverbände wie der Deutsche Städtetag die Möglichkeit zur Mitwirkung an Anhörungen. Till Jenssen vom Deutschen Städtetag lobte in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf im Zeichen der Entbürokratisierung stehe. Das Anliegen der Vereinfachung und Entlastung werde geteilt. Gleichwohl sehe der Gesetzesentwurf im Ergebnis eine “deutliche Schwächung„ zentraler energieeffizienzpolitischer Instrumente vor und stehe insofern in einem Spannungsverhältnis zu den Erwartungen der Europäischen Union an eine ambitionierte Umsetzung der EED, der zunehmenden Klimalücke und der wachsenden Reduktionslasten künftiger Generationen. Dies sehe der Städtetag mit Sorge.

Lara Möller, die für die Bundesverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag eine gemeinsame Stellungnahme vorlegte, verwies darauf, dass die kommunalen Liegenschaften große Potentiale für die Steigerung der Energieeffizienz und das Einsparen von Energie böten. Weitere bürokratische Hürden im Bereich der Steigerung der Energieeffizienz würden die Kommunalverwaltungen allerdings hemmen. Mit Blick auf die weitere Umsetzung der EED sei es daher zwingend, auf einen praxisgerechten Vollzug sowie darauf zu achten, die Richtlinienvorgaben 1:1 umzusetzen und keine weiteren bürokratischen Belastungen aufzubauen. Vor diesem Hintergrund werde die Ausnahme der Kommunen von der Energieeinsparverpflichtung öffentlicher Einrichtungen begrüßt, dies gehe aber nicht weit genug. Angesichts der angespannten kommunalen Haushaltslage, der Personalknappheit sowie der bislang fehlenden finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen wäre eine Umsetzung vielfach kaum leistbar.

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, den Endenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Außerdem verankert sie den Grundsatz “Energieeffizienz an erster Stelle„ als Grundprinzip europäischer Energiepolitik. Die Umsetzungsfrist der EED endete am 10. Oktober 2025, daher ist eine zügige Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich, wie es im Gesetzentwurf heißt..

Im Einzelnen sieht die Vorlage unter anderem vor, die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotentialen für die meisten Betriebe zu streichen. Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden gelockert. Die Frist für neue Rechenzentren, um Effizienzvorgaben einzuhalten, steigt von zwei auf vier Jahre. Zudem müssen sie ihren Strom erst ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, bisher war das für 2027 vorgesehen. Zudem wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein passendes Wärmenetz in der Nähe vorhanden ist. Für Großinvestitionen soll der Grundsatz gelten: “Energieeffizienz an erster Stelle„.