05.10.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 774/2026

Bundesregierung befürwortet Einsatz von Agrardrohnen

Berlin: (hib/SKÖ) Die Bundesregierung befürwortet eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Agrardrohnen und verweist dazu auf Reformpläne der Europäischen Union. Das geht aus einer Antwort (21/8258(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf Kleine Anfrage (21/8011(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor.

Für den Einsatz von Drohnen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht die Bundesregierung „Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung“. Dazu weist sie auf das europäische Vereinfachungspaket im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Omnibus-Paket X) hin. Der Europäische Rat, der derzeit noch über das Gesetz berät, strebe zusätzliche Ausnahmeregelungen an.

Die zwei EU-Standardszenarien im Hinblick auf die Genehmigungspraxis beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (STS-01 und STS-02) sollen laut Bundesregierung ergänzt werden. Ein drittes standardisiertes Betriebsszenario (ST-03) solle den Genehmigungsaufwand verringern und insbesondere für landwirtschaftliche Anwendungen zum Tragen kommen.

Auf nationaler Ebene lehnt die Bundesregierung eine „pauschale Absenkung von Anforderungen unabhängig vom jeweiligen Risiko“ ab. Seit 2020 habe das Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 47 Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung mithilfe von Drohnen genehmigt, gab die Bundesregierung an. Elf Anträge wurden demnach abgelehnt.