Bundestagspräsidentin informiert über 14 Parteispenden
Berlin: (hib/VOM) Bundestagspräsidentin Julia Klöckner informiert in einer Unterrichtung (21/8340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) über 14 Parteispenden, die im Mai und Juni 2026 gemeldet wurden und die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen. Höchste Einzelspende waren 1.015.767,12 Euro, die Thomas Stanger aus Wohlenberg (Mecklenburg-Vorpommern) am 9. Mai der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) zukommen ließ. Es ist dies die höchste Einzelspende seit dem April 2025, als Stanger dem BSW 2.048.445,21 Euro gespendet hatte.
Die CDU profitierte von vier Spenden. Am 13. Mai erhielt sie 100.000 Euro von Dr. Karl Gerhold aus Hannover, am 25. Mai 50.000 Euro von Martin Breun aus Herzogenaurach (Bayern). Den Eingang von weiteren 50.000 Euro von der Amand Beteiligungs GmbH & Co. KG aus Ratingen (Nordrhein-Westfalen) meldete die CDU am 10. Juni der Bundestagspräsidentin. 50.000 Euro erhielt sie am 19. Juni auch von der Bauwert AG aus Bad Kötzting (Bayern).
Ebenfalls 50.000 Euro bekamen SPD und AfD. Diesen Betrag spendeten Martin Horn aus Freiburg im Breisgau am 14. Mai an die SPD und Hartmut Issmer aus Erlensee (Hessen) am 20. Mai an die AfD. Drei Spenden gingen an die FDP. 68.500 Euro erhielt sie am 16. Juni von Gunnar Wagner aus Kiel, 50.000 Euro am 23. Juni vom früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Christoph Meyer aus Berlin und 40.000 Euro am 8. Juni von der Düsseldorfer Firma MMI Leisure & Capital Management GmbH. Die Partei „Volt Deutschland“ bekam am 8. Juni 75.000 Euro von Christian Oldendorff aus Stockholm und am 15. Juni 50.000 Euro von Jutta Steiner aus Berlin.
Am 4. Mai hatte der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, der Bundestagspräsidentin den Eingang einer Spende des Südschleswig-Ausschusses im dänischen Kulturministerium in Kopenhagen über 46.681,65 Euro gemeldet. Am 2. Juni gingen beim SSW weitere 46.675,41 Euro aus Kopenhagen ein.
Nach dem Parteiengesetz müssen Spenden, die im Einzelfall 35.000 Euro übersteigen, der Bundestagspräsidentin unverzüglich angezeigt und von dieser als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.