Bundesrat fordert Änderungen am Kartellrecht
Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze“ (21/7865(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In einer Stellungnahme, die als Unterrichtung (21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung vorliegt, bittet die Länderkammer unter anderem darum, die Meldepflicht an die Markttransparenzstelle für Benzin und Diesel auszudehnen. Der Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sollten bei einer zentralen Bundesstelle gebündelt werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Aufhebung der sogenannten 12-Uhr-Regel für Kraftstoffpreiserhöhungen und eine Prüfung, ob die Energiesteuer vorübergehend gesenkt werden sollte.
Außerdem sollten bei Fusionen im Medienbereich Rundfunk- und Presseunternehmen gleich behandelt und in Zukunft das Vierfache der Umsatzerlöse zugrunde gelegt werden, bislang gelten für Rundfunkunternehmen acht Prozent. Diese Ungleichbehandlung sei angesichts der heutigen Medienmärkte nicht mehr sachgerecht, argumentiert die Länderkammer. Der Faktor Acht führe dazu, dass Rundfunkunternehmen bei der fiktiven Berechnung ihrer Umsatzerlöse schneller die für die Fusionskontrolle maßgeblichen Schwellen erreichten.
Die Bundesregierung will den Vorschlag zu Benzin und Diesel im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes prüfen, während die Forderung zum Medienbereich abgelehnt wird.