Zustandekommen der Reform zur Förderung effizienter Gebäude
Berlin: (hib/NKI) Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Juli 2026 basiert auf internen Bewertungen und Abschätzungen, die sich insbesondere auf das umfangreiche statistische Datenmaterial des bisherigen Fördergeschehens, die Evaluationen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), verschiedene Studien sowie die Erfahrungen aus bereits erfolgten Reformen stützen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8276(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (217845) der AfD-Fraktion. Zudem habe die Reform den fiskalischen Rahmen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) berücksichtigt.
Die Zuständigkeiten hätten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), in der zuständigen Abteilung II (Energieeffizienz, Wärme, Energieforschung) gelegen. Die Förderkonzeption für die BEG-Reform wurde vom BMWE mit den durchführenden Institutionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorbereitet und innerhalb der Bundesregierung mit den fachlich betroffenen Ressorts im Rahmen der üblichen Ressortkonsultationen abgestimmt, heißt es in der Antwort.