06.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 780/2026

Grüne für Weiterentwicklung des Schutzniveaus der DSGVO

Berlin: (hib/STO) „Digitale Grundrechte sichern - Datenschutz einfach, wirksam und föderal stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8145(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem die Abgeordneten auf eine Weiterentwicklung des bestehenden materiellen Schutzniveaus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und insbesondere der Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz personenbezogener Daten dringen. Die Bundesregierung fordern sie in der Vorlage auf, von einer pauschalen Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich beim Bund abzusehen. Dementsprechend soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion „die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehene Prüfung einer Aufhebung der Pflicht zur Bestellung von Landesdatenschutzbeauftragten“ nicht weiterverfolgen.

Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, mit den Ländern und den zuständigen Aufsichtsbehörden die gemeinsame Datenschutzkonferenz (DSK) als „zentrales Koordinierungs- und Kohärenzgremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern“ gesetzlich zu institutionalisieren und dabei die Möglichkeit bindender Mehrheitsentscheidungen der DSK in Fragen der einheitlichen Rechtsanwendung zu schaffen. Zudem soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge gemeinsam mit den Ländern und den Aufsichtsbehörden die Zuständigkeiten der Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Sachverhalte klarer ordnen.

Des Weiteren soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem einen Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen, in dem „der Umgang mit Beschäftigtendaten umfassend geregelt wird“, und sich parallel auf europäischer Ebene für harmonisierte Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes einsetzen.