06.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 780/2026

Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland

Berlin: (hib/STO) „Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland im Lichte der Gemeinsamen Erklärung der deutschsprachigen Justizminister vom 15. September 2026“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/8083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin ausführt, haben die Justizminister Deutschlands, Liechtensteins, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz am 15. September 2026 eine Gemeinsame Erklärung zur Unabhängigkeit der nationalen und internationalen Justiz abgegeben und darin bekräftigt, dass eine unabhängige Justiz „Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit“ sei.

Weiter schreibt die Fraktion, nach ihrer Auffassung werfe diese Erklärung „mit Blick auf die innerstaatliche Rechtslage in Deutschland Fragen der Glaubwürdigkeit auf“. Der Gerichtshof der Europäischen Union habe bereits mit Urteil vom 27. Mai 2019 (Rechtssache C‑508/18) festgestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund des Weisungsrechts der Landesjustizminister „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten, um als ,ausstellende Justizbehörde' für einen Europäischen Haftbefehl zu gelten“. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung eine Reform des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten für notwendig hält, „um die in der Gemeinsamen Erklärung formulierten Grundsätze auch innerstaatlich konsequent umzusetzen“.