Petitionen zu Kryptowerten und zum Tierschutz werden beraten
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss tagt am Montag, 12. Oktober 2026, öffentlich. Während der um 12 Uhr beginnenden Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses werden zwei Petitionen beraten. Dabei geht es zu Beginn um eine Eingabe, die den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten, wie etwa Bitcoins, nach Paragraf 23 Einkommenssteuergesetz (EstG) verlangt. Ab 13 Uhr steht die Forderung nach einem Stopp des geplanten „Tierversuchsgesetzes“ im Mittelpunkt des Interesses.
Die Petentin Nicole Nowak fordert in ihrer Eingabe(Externer Link), insbesondere die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei sind, nicht abzuschaffen. Zudem wird verlangt, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ausdrücklich beizubehalten.
Die bestehende Regelung gewährleiste Rechtssicherheit für private Anleger, fördere langfristige und verantwortungsbewusste Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge und stärke den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich digitaler Vermögenswerte, schreibt die Petentin zur Begründung. Eine Änderung oder Abschaffung der Haltefrist oder der bisherigen steuerlichen Einordnung würde aus ihrer Sicht zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, notwendige private Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge deutlich erschweren und Deutschland im internationalen Wettbewerb benachteiligen, heißt es in der Petition, die 44.439 Mitzeichnungen auf der Petitionsplattform des Bundestages verbuchen kann.
Bei der zweiten zu beratenden Eingabe(Externer Link) geht es um den Tierschutz. Die Bundesregierung plane ein eigenständiges Tierversuchsgesetz, schreibt der Petent Christoph Maisack. Die damit verbundene Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, welches zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, sei alarmierend, heißt es in der Petition, die 81.528-mal mitgezeichnet wurde.
Mit einer Herausnahme würden wesentliche rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen entfallen, was zur Schwächung des Schutzstandards von sogenannten Versuchstieren führe, betont der Petent. Diese würden so zu „Tieren zweiter Klasse“. So würde erlaubt, „was zurzeit strafbar ist“ - beispielsweise das systematische Töten überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Anwendung einer Kaskadenregelung. Zudem könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert und die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petentin und der Petent die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de(Interner Link) übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.