07.10.2026 Petitionen — Ausschuss — hib 784/2026

Petitionsausschuss lehnt generelles Verbot von Tierbörsen ab

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss lehnt mehrheitlich ein generelles Verbot von Tierbörsen als „unverhältnismäßig“ ab. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer Eingabe mit der Forderung nach einem Verbot von Tierbörsen für den Handel mit Haus- und Kleintieren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Begründet wurde die öffentliche Petition(Externer Link) damit, dass es auf Veranstaltungen zum Handel mit Haus- und Kleintieren immer wieder zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz komme.

Bei den angesprochenen Tierbörsen handle es sich um Veranstaltungen, die dadurch gekennzeichnet seien, dass Tiere durch Privatpersonen feilgeboten oder untereinander getauscht werden, schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Diese Veranstaltungen seien in Ausgestaltung und Umfang sowie bezüglich der betreffenden Tierarten vielfältig und teilweise sehr unterschiedlich aufgesetzt, heißt es.

Die Abgeordneten verwiesen darauf, dass für die Organisation und Durchführung von Tierbörsen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes gelten. Zur weiteren Konkretisierung dieser Regelungen dienten die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die Einhaltung dieser tierschutzrechtlichen Vorschriften werde durch die für den Tierschutz zuständigen Behörden der Länder kontrolliert. Sie könnten die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen treffen. Darüber hinaus könnten Verstöße auch durch Bußgelder sanktioniert werden. „Die genannten Leitlinien bieten den Tierhaltenden, Veranstaltern sowie den zuständigen Behörden eine Orientierung für die Anwendung der genannten Vorschriften und die tierschutzgerechte Ausrichtung von Tierbörsen“, heißt es in der Vorlage.

Der Ausschuss sei der Ansicht, „dass mit den vorliegenden tierschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich das notwendige rechtliche Instrumentarium bereitsteht, um die berechtigten Schutzanliegen der Tiere zu gewährleisten und eine tierschutzgerechte Durchführung von Tierbörsen sicherzustellen“, wird ausgeführt. In Bezug auf den Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum sowie den anonymen Online-Handel weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Koalitionsparteien aus CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode vereinbart hätten, diese Formen zu verbieten. Ein generelles Verbot von Tierbörsen wäre nach Auffassung des Petitionsausschusses jedoch unverhältnismäßig. Der Ausschuss vermag sich vor diesem Hintergrund nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen und empfiehlt daher, „das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.