Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung
Berlin: (hib/STO) Um die Evaluation und Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8309(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8029(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach gelangt das Bundesinnenministerium (BMI) aufgrund des Evaluationsberichts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu der Einschätzung, „dass die Evaluation die Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) nicht eindeutig belegt habe“.
Ein Qualitätskriterium der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ist laut Bundesregierung, dass Beratung möglichst noch vor der asylrechtlichen Anhörung zu Inhalt und Ablauf des Asylverfahrens zu gewährleisten ist. Die Evaluation habe gezeigt, dass dieser Anspruch an die buAVB eingeschränkt erreicht wird. So solle durch gut informierte Asylsuchende die Effizienz des Asylverfahrens und die Akzeptanz der Entscheidungen gesteigert werden.
Die Evaluation hat den Angaben zufolge indes ergeben, „dass die Schutzsuchenden am häufigsten eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn das Asylverfahren bereits (nahezu) abgeschlossen ist“. Darüber hinaus sei der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis gekommen, dass offenbleibt, ob die buAVB die Effizienz des Asylverfahrens erhöht, die Qualität der behördlichen Entscheidung verbessert und die Akzeptanz der Asylentscheidung steigert.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sollen die Mittel für die buAVB aus Sicht des BMI auf die besondere Rechtsberatung für Vulnerable beschränkt werden, die bisher bereits Teil der buAVB war. Diese Einschätzung des BMI erfolge vor dem Hintergrund der Neuerungen durch die seit dem 12. Juni geltende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Diese sehe die verpflichtende Einführung einer unentgeltlichen Rechtsauskunft im Asylverfahren und im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (vormals Dublin-Verfahren) vor.
„Sie bietet den Asylantragstellenden Hilfestellungen für das Verfahren und sieht für vulnerable Personen besondere Vorgaben vor“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die buAVB solle daher nur für Vulnerable weitergeführt werden. Hinzu trete für alle Antragstellenden die amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft, die durch das Bamf durchgeführt werde. Sie knüpfte an die Asylverfahrensberatung an, die vor der Einführung der buAVB bis Ende 2022 durch das Bamf durchgeführt worden sei.