07.10.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 786/2026

Antrag zur Nutzung von Büros als Wohnraum abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt, in dem sie sich für die Nutzung von leerstehenden Büroflächen als Wohnraum ausspricht. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion den Antrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke stimmten dafür.

In der Aussprache erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Wohnungskrise spitze sich zu. Die Bundesregierung habe das Ziel, mehr zu bauen. Das werde aber schon aus klimapolitischen Gründen nicht funktionieren. Vor allem werde der Neubau unbezahlbar. Statt des Bau-Turbos wollten die Grünen stattdessen einen Umbau-Turbo. Aus den 12,5 Millionen Quadratmetern nicht genutzten Büroflächen könnten 350.000 Wohnungen entstehen - gerade für Studierende, Auszubildende und für kurzzeitige Vermietungen. Gefordert wurde, dass Leerstand nicht mehr steuerlich bevorteilt werde.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, das Umwandeln von Büros zu Wohnungen könne eine Möglichkeit sein. Aber 12,5 Millionen Quadratmeter Büroraum könnten nicht so einfach zu Wohnraum umgewandelt werden. Die Kosten dafür seien in vielen Fällen viel zu hoch, so dass sich Vermietung nicht rechnen werde. Das Potenzial sehe man, aber so einfach, wie die Grünen das sehen würden, sei das nicht. Die CDU/CSU-Fraktion warnte außerdem davor, Wohnen gegen Gewerbe auszuspielen.

Die AfD-Fraktion sprach von den üblichen grünen Rezepten: Mehr Steuern, mehr Verbote, mehr staatliche Kontrolle. Bürogebäude würden selten zu Wohnungen umgewandelt, und das habe Gründe wie massive Bürokratie und hohe Kosten. Aus einem leerstehenden Büro entstehe jedoch keine Wohnung durch Zwang, Quote und Steuerbescheid. Wohnungen würden entstehen, wenn sich Bauen und Umbauen wieder rechnen würden.

Von der SPD-Fraktion hieß es, der Antrag sei von der Zielrichtung her begrüßenswert. Es gebe jedoch schon einige Instrumente wie den Bau-Turbo zur Beschleunigung von Bauvorhaben und auch von Umbauvorhaben. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ laufe gut an. Jetzt müsse mit den geschaffenen Instrumenten gearbeitet werden.

Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass es allein in den A-Städten in Deutschland zwölf Prozent Leerstand bei Büroflächen gebe. Der Leerstand von Büroflächen lohne sich, wurde kritisiert. Es sei am Bedarf vorbei gebaut worden, oft mit Geldern aus dubiosen Quellen. Die Fraktion verlangte, dass dafür gesorgt werde, dass kriminelles Kapital erst gar nicht ins Land komme.

In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln, damit der Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen erleichtert werden kann. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, schreiben die Antragsteller.

Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können.