07.10.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 788/2026

Linke scheitert mit Antrag zu „Elternschutz“

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat sich mit ihrem Antrag (21/2241(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für einen 28-tägigen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes nicht durchsetzen können. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend lehnten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und die AfD-Fraktion den Antrag ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Die Linke hatte in dem Antrag die bis heute unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) durch Deutschland kritisiert. Von der Bundesregierung forderte sie einen Gesetzentwurf, um die EU-Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Dieser sollte nach Ansicht der Fraktion folgende Punkte enthalten: eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent, deren Finanzierung entsprechend des bestehenden Systems des Mutterschutzgesetzes gestaltet wird; ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz.

Es gehe der Fraktion mit dem Antrag um die Gewährleistung von Entlastung, Bindung, Unterstützung und Gleichstellung, betonte Die Linke in der Beratung. Die Unionsfraktion nannte „vieles grob richtig“, verwies aber auf die Regelungen zum Elterngeld. Die AfD-Fraktion forderte, Familien besser mit einem „Begrüßungsgeld“ und steuerlichen Anreizen zu unterstützen. Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen hatten in Teilen Sympathie für den Antrag, warben jedoch für ihre eigenen Modelle, um Familien nach der Geburt besser zu unterstützen.