Agrarausschuss stimmt für Anpassungen an EU-Recht
Berlin: (hib/SKÖ) Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat der Angleichung des deutschen Agrarrechts an EU-Vorgaben zugestimmt. Die Anpassungen von zwei Gesetzen an das europäischen Basisrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sehen den Abbau von Bürokratie für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe und einen erleichterten Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden vor.
Für den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs“ (21/7407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten am Mittwochmorgen die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Gegenstimmen kamen von der Linksfraktion. Die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Abstimmung ging keine Debatte voraus.
Durch die Anpassung an die neuen Vorgaben des GAP-Basisrechts durch die Verordnung (EU) 2025/2649 sollen vor allem Öko-Betriebe und kleinere Unternehmen durch Verwaltungsvereinfachungen entlastet werden. Bestimmte Bewirtschaftungsauflagen gelten demnach für ökologisch/biologisch wirtschaftende Betriebe, die vollständig zertifiziert sind oder sich seit Jahresanfang in der Umstellung befinden, automatisch als erfüllt. Zu den Auflagen gehören die Standards 1 sowie 3 bis 7 für „guten landwirtschaftliche und ökologische Zustand“ (GLÖZ). Demnach sind unter anderem Auflagen zum Erhalt von Dauergrünflächen, Erosionsschutz und Fruchtwechsel betroffen.