07.10.2026 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 789/2026

AfD-Anträge gegen Ausbau der erneuerbaren Energien abgelehnt

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch drei Anträge (21/3146(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3147(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für den Stopp des Ausbaus von Solar- und Windenergie der AfD-Fraktion abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Vorlagen.

Mit den Anträgen wollte die AfD-Fraktion zum einen die Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen, um die „Zerstörung von Lebensräumen“ zu verhindern. In dem Antrag (21/3146(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, zu diesem Zweck das Klimaschutzgesetz, das Windflächenbedarfsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz aufzuheben. Der AfD-Antrag mit dem Titel „Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen“ (21/3147(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Wind-an-Land-Gesetz sowie das Klimaschutzgesetz „ersatzlos zu streichen“. Außerdem verlangt die AfD-Fraktion ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie bis zum 31. Dezember 2027 (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die Vertreterin der AfD-Fraktion machte deutlich, dass mit einem Moratorium für Windenergieanlagen der Wildwuchs eingedämmt werden würde, der im Land zu beobachten sei. Außerdem habe die Vorgängerregierung erneuerbare Energien stark privilegiert, der damit verbundene Zubau zerstöre das Landschaftsbild und stoße zunehmend auf weniger Akzeptanz in der Bevölkerung.

Dieser Argumentation widersprachen alle Redner der anderen Fraktionen. Der Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion und die Rednerin der SPD-Fraktion lehnten einen kompletten Stopp des Windenergieausbaus ab. Das sei schlicht und ergreifend der falsche Weg. Die Akzeptanz bei den Bürgern sei gegeben, weil Kommunen durch diese Anlagen Einnahmen hätten, die den Gemeinden zugutekämen.

Die Rednerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkte an, dass nicht nur der Bau von Windenergieanlagen einen Eingriff in die Natur darstelle, sondern das sei auch bei Atomkraftwerken, Kohlekraftwerken und Gaskraftwerken der Fall, diese Anlagen stellten ebenfalls einen Eingriff in die Natur dar. Die Grünen-Vertreterin sagte, sie sei der Überzeugung, dass grundsätzlich da, wo Menschen handelten und in die Natur eingriffen, sorgfältig geprüft werden müsse. Im Fall des Aus- und des Abbaus von Windenergieanlagen sei das der Fall, weil es bei Windenergieanlagen Rückbauverpflichtungen gebe.

Vonseiten der Fraktion Die Linke verwies der Redner auf die zahlreichen Arbeitsplätze, die durch den Ausbau von Windenergie in den vergangenen Jahren entstanden seien. Außerdem würden Industriebetriebe von günstigem Strom profitieren und Verbraucher von einer stabilen, unabhängigen Stromversorgung.