07.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 792/2026

Entwurf eines „Bundesopferbeauftragtengesetzes“ vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung will mit einem „Bundesopferbeauftragtengesetz“ eine dauerhafte rechtliche Grundlage für das Amt ihres Beauftragten „für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland“ schaffen. Zugleich soll ihr entsprechender Gesetzentwurf (21/8413(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Zuständigkeit und Aufgaben der oder des Bundesopferbeauftragten vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen verbindlich festschreiben. Zudem soll „im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung eine spezialgesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Betroffenendaten geschaffen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage weiter ausführt.