07.10.2026 Inneres — Gesetzentwurf — hib 793/2026

Gesetzentwurf „zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

Berlin: (hib/STO) Die bislang unselbstständige „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums soll nach dem Willen der Bundesregierung in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (21/8411(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Dem Entwurf zufolge arbeitet die Stiftung seit der Eröffnung des Dokumentationszentrums am 21. Juni 2021 im fünften Jahr ihres Wirkbetriebs und hat sich innerhalb dieses Zeitraums „kontinuierlich etabliert“. Es sei nun „der passende Zeitpunkt gekommen, das langfristige Ziel einer Selbstständigkeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung umzusetzen“, heißt es in der Vorlage ferner.