07.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 793/2026

Bundesregierung will Schiedsverfahrensrecht modernisieren

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts“ (21/8414(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Danach sollen digitale Kommunikations- und Verfahrensformen im Schiedsverfahren einschließlich Videoverhandlungen und elektronischer Schiedssprüche ausdrücklich zugelassen werden, um schnelle und ressourcenschonende Verfahren zu ermöglichen.

Zudem soll die Formvorgabe für Schiedsvereinbarungen laut Vorlage „erleichtert und technologieoffen formuliert werden zwecks Angleichung an internationale schiedsrechtliche Entwicklungen und Gepflogenheiten im geschäftlichen Verkehr“. Ferner soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht zur Stärkung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Erleichterung grenzüberschreitender Streitbeilegung dem Entwurf zufolge für englischsprachige Verfahren deutschen Gerichten, die mit Schiedssachen befasst sind, geöffnet werden.

Des Weiteren sieht der Entwurf unter anderem vor, den grenzüberschreitenden Zivilrechtshilfeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, indem gerichtliche Schriftstücke von Gerichten anderer EU-Mitgliedstaaten künftig elektronisch an Empfänger in Deutschland zugestellt werden können.