Expertenlob für Folgeregelungen des GKV-Sparpakets
Berlin: (hib/PK) Die geplanten Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Sommer beschlossen wurde, werden von Sachverständigen gelobt, da dadurch einige Belastungen entfallen sollen. Das gilt beispielsweise für bestimmte Fachärzte und Krankenhäuser. Apotheker und die Pharmabranche fordern hingegen weitere Entlastungen. Krankenkassen sehen die Gefahr einer Aufweichung der Sparbeschlüsse. Dies äußerten Experten am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den zwölf Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Die Änderungen sollen mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet werden.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte den Wegfall des Fixkostendegressionsabschlags für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte. Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sei schon heute ein etabliertes Primärversorgungssystem und biete damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Primärversorgung. Der Abschlag hätte falsche Anreize gesetzt und die Verbreitung der HZV erschwert.
Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) würdigte die zusätzlichen Mittel für Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro. Dies gelte besonders für die 450 Millionen Euro, die über einen Rechnungszuschlag an nicht-universitäre Kliniken gehen sollen. Dies sei jedoch keine nachhaltige Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung. Rund 70 Prozent der Krankenhäuser schrieben rote Zahlen.
Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di äußerte sich zustimmend zu dem Plan, bestimmte psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär zu vergüten. Rigide Sparvorgaben dürfen nicht zu erschwerten Versorgungszugängen führen. Die Gewerkschaft forderte, die Bedarfsplanung für die ambulante Psychotherapie am Versorgungsbedarf auszurichten und von einer mengenmäßigen Deckelung Abstand zu nehmen. Ferner begrüßte ver.di die Informationspflicht der Kassen bei Beitragssatzanhebungen. Allerdings sollten dafür kostensparende digitale Verfahren gefunden werden.
Mit Blick auf die Neuregelung bei Cannabis-Präparaten forderte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dass standardisierte Cannabisextrakte sowie Zubereitungen mit Dronabinol und Nabilon weiterhin verfügbar sein müssen, insbesondere bei fehlender Therapieoption, Unverträglichkeit oder unzureichender Wirksamkeit eines Fertigarzneimittels. Der Bestandsschutz für bereits behandelte Patienten sollte ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßten in der Anhörung den geplanten Vorrang für Fertigarzneimittel nach Indikation.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) lehnt die apothekenbezogene Ausschreibung für Krebsmedikamente (Zytostatika) ab. Der Gesetzgeber habe sich 2017 bewusst für die Abschaffung entschieden, da es sich um eine Versorgung handele, bei der es auf eine abgestimmte Kooperation von Apotheken und onkologischen Praxen ankomme. Zytostatika herstellende Apotheken könnten ihre Strukturen nicht abhängig vom Ausgang von Ausschreibungen hoch- oder herunterfahren. Die Hilfstaxe zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Versorgung funktioniere. Die ABDA forderte ferner die Befristung des erhöhten Apothekenabschlags. Ein Sprecher des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) warnte in der Anhörung nachdrücklich vor der Zerschlagung dieser hochkomplexen Infrastruktur.
In der Anhörung äußerten verschiedene Sachverständige ihre Kritik an dem Vorhaben, die sogenannten Hybrid-DRGs abzuschaffen und eine Kurzzeitfallpauschale einzuführen. Befürchtet wird, dass die angestrebte stärkere Ambulantisierung konterkariert wird und Behandlungen wieder vermehrt in Kliniken stattfinden. Ein Vertreter des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) betonte, dass Klinikaufenthalte für Patienten mit Belastungen verbunden seien und erhebliche Infektionsrisiken mit sich brächten. Ambulante Operationen seien dagegen patienten- und familienfreundlich. Auch der Fachärzte-Spitzenverband (SpiFa) ist der Ansicht, dass das Ambulantisierungspotenzial stärker gehoben werden sollte.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) befürchtet eine Aufweichung der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob das Entlastungsvolumen ausreiche, um die zusätzlichen Ausgaben in der ambulanten Versorgung, in der Psychotherapie und im stationären Bereich zu kompensieren. Das erklärte Ziel, die Beitragssätze im Jahr 2027 stabil zu halten, sei damit ernsthaft in Gefahr.