08.10.2026 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 797/2026

Regierung plant Bürokratierückbau im Verkehrsbereich

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will den Rechtsrahmen im Verkehrsbereich modernisieren. Sie bezeichnet den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ (21/8404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) als „das zentrale Paket, um den Reformstau im Fachrecht systematisch aufzulösen“.

Mit der Regelung soll ein umfassendes Maßnahmenbündel zur strukturellen Modernisierung des Verkehrsrechts umgesetzt werden. Der Entwurf sieht Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen des Verkehrsrechts vor. Er bündle Maßnahmen zum Bürokratierückbau auf gesetzlicher Ebene, heißt es.

Geplant ist unter anderem eine Bereinigung des Schienenrechts. So sollen die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, bürokratische Anforderungen zur Aufstellung von Plänen für die Fahrradbeförderung sowie starre Schriftformerfordernisse aufgehoben werden. Damit würden Verwaltungsverfahren vereinfacht und die Eigenverantwortung der Eisenbahnunternehmen gestärkt, heißt es. Durch eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) soll zudem die Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben erleichtert werden.

Auch im Luftverkehr sind Modernisierungen geplant: So sollen einzelne Regelungen im Luftverkehrsgesetz an aktuelle europäische Bestimmungen angepasst werden. Laut Bundesregierung betrifft dies unter anderem die Ausgestaltung von Vorschriften zum Register des Luftfahrt-Bundesamtes für unbemannte Fluggeräte sowie Vorschriften im Bereich der Flugsicherheit.

Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollen formale Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung reduziert und analoge Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards, wie dauerhaft überprüfbare Siegel, ersetzt werden. Dies ermögliche, so heißt es, eine agile Reaktion auf moderne Mobilitätsbedürfnisse.

Zur Modernisierung des Seeschifffahrtsrechts soll die Anpassung des Seeaufgabengesetzes (SeeAufgG) beitragen, wodurch die maritime Verwaltung laut Regierung effizienter wird. In der Vorlage heißt es: „Wir bauen administrative Redundanzen ab und schaffen einen schlanken Rechtsrahmen, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge durch beschleunigte Verwaltungsprozesse sichert.“

Weitere Themen in dem Entwurf sind die Optimierung der Infrastrukturverwaltung sowie der Rückbau von Berichtspflichten.