Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung stimmt der Forderung des Bundesrates zu, die mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geplante Verlängerung der eigentlich nur bis Ende 2026 vorgesehenen Privilegierung von Elektrofahrzeugen bis zum 31. Dezember 2035 zu befristen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, die als Unterrichtung (21/8406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegen.
Der Forderung der Länder nach einer weiteren Evaluierung des Elektromobilitätsgesetzes und seiner Auswirkungen stimmt die Regierung hingegen nicht zu. In der Vorlage heißt es, die Bundesregierung erwarte von weiteren Evaluierungen nur einen geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Deshalb könnten die Berichtspflichten zu Gunsten des Bürokratieabbaus gestrichen werden. Gleichzeitig wird zugesichert, die Marktentwicklung weiterhin kontinuierlich zu beobachten.