PKGr sieht Vorwürfe gegen Hanning mit „größter Besorgnis“
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/8450(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) eine öffentliche Bewertung der „schwerwiegenden Vorwürfe“ vorgelegt, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts gegen den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. wegen des Verdachts des versuchten Landesverrats und weiterer Straftatbestände erhoben werden. Danach nimmt das PKGr diese Vorwürfe „mit größter Besorgnis zur Kenntnis“ und hat sich hierzu von der Bundesregierung „umfassend berichten lassen“.
Der Vorlage zufolge hat das Gremium seinen Ständigen Bevollmächtigen mit einer Ad-hoc-Kontrolle nach Paragraf 5a des Kontrollgremiumgesetzes beauftragt, um „die Umstände zeitnah aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen“.
Weiter erinnert das PKGr in der Vorlage an seine öffentliche Bewertung vom 10. Mai 2023 zur Erwerbstätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses (20/6775(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Bereits damals habe es festgestellt, dass es aus seiner Sicht problematisch sei, „dass Beamtinnen und Beamte mit vertieften sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen“. Ebenso werde „die Aufnahme von Tätigkeiten durch ehemalige Bundeswehr- oder Polizeiangehörige sowie anderer Personen mit umfangreichen sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen für private oder staatliche Unternehmen in fremden Staaten als besorgniserregend wahrgenommen“, zitiert das PKGr aus seiner damaligen Bewertung weiter. Darin hieß es der Unterrichtung zufolge ferner: „Es besteht die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei können sich Interessenkollisionen ergeben, die die sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland relevant beeinträchtigen“.