BKA-Zentralstellenfunktion bei Kampf gegen Kindesmissbrauch
Berlin: (hib/STO) Über die Rolle des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8321(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7893(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach nimmt das BKA im polizeilichen Gefüge des Bundes und der Länder im Deliktsbereich „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ eine Zentralstellenfunktion wahr.
Für die Strafverfolgung sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden der Länder zuständig, wie die Bundesregierung ausführt. Die im BKA spezialisierte Gruppe SO4 unterstütze die Länder insbesondere koordinierend. In der Funktion als nationale Zentralstelle übernehme das BKA auch die Verarbeitung internationaler Hinweise und den Austausch mit internationalen Partnern.
Zur Frage nach der personellen und materiellen Ausstattung der spezialisierten Gruppe SO4 im laufenden Haushaltsjahr 2026 schreibt die Bundesregierung, dass für den Arbeitsbereich „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zurzeit 130 Planstellen im BKA vorgesehen seien. „Die bis dato in 2026 verausgabten Sach- und IT-Mittel im Bereich Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen belaufen sich auf insgesamt 553.500 Euro“, heißt es in der Antwort weiter. Zur Erreichung des gesetzlichen Auftrags und im Kontext phänomenologischer Entwicklungen werden den Angaben zufolge „die vorhandenen (Personal-)Ressourcen schwerpunktbasiert priorisiert und zugewiesen“.