Grüne: Mutterschutz auch für Selbständige
Berlin: (hib/CHE) Mutterschutz muss auch für Selbstständige gelten. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (21/8401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin führt die Fraktion aus: „In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind. Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft: Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld.“
Die Grünen zitieren eine Allensbach-Studie, nach der sich 85 Prozent der selbstständigen Frauen bessere staatliche Rahmenbedingungen für den Mutterschutz wünschen. „Nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten.
Unter anderem fordern sie, im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtige sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit bürokratiearm ermögliche. Dies müsse auch einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz enthalten, der durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden könne, heißt es weiter in dem Antrag.