Bundesregierung will Reserve der Bundeswehr stärken
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will die Möglichkeiten zur verpflichtenden Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls ausweiten. Das sieht ihr Gesetzentwurf „zur Stärkung der Reserve“ (Reservestärkungsgesetz, 21/8407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ziel ist es, die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Reserve angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu verbessern. Auch auf die gesteigerten Anforderungen der Streitkräfte im Hinblick auf den Operationsplan Deutschland wird zur Begründung verwiesen. „Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve ist für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz von hoher Relevanz“, heißt es dazu im Entwurf.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bislang im Soldatengesetz geregelten Dienstleistungsarten neu geordnet und in das Reservistengesetz überführt werden. Künftig soll neben dem unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall nur noch die Reservedienstleistung vorgesehen sein. Während bislang außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur eine verpflichtende Heranziehung zu Übungen möglich war, soll diese künftig in begrenztem Umfang auch für andere Reservedienstleistungen möglich sein. Die zulässige Dauer soll sich nach der zuvor geleisteten Dienstzeit richten. Vorgesehen sind zudem teilweise höhere Altersgrenzen sowie Möglichkeiten zur kurzfristigen Heranziehung. Wer bis zum 30. Juni 2011 ausschließlich Grundwehrdienst geleistet hat, soll weiterhin nur freiwillig herangezogen werden können.
Um die Attraktivität des Reservistendienstes zu steigern, plant die Bundesregierung unter anderem Verbesserungen bei der Erstattung von Fahrtkosten und beim Auslandszuschlag. Private Arbeitgeber sollen künftig höhere Kosten für die Beschäftigung von Ersatzkräften erstattet bekommen können. Für Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten ist zudem ein pauschaler Förderbetrag von 500 Euro vorgesehen, wenn ein Beschäftigter mindestens 30 Tage Wehrübung leistet. Die Bundesregierung rechnet ab 2027 mit jährlichen Mehrausgaben von rund 43,1 Millionen Euro.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich das Ziel, die Einsatzbereitschaft der Reserve zu verbessern. Zugleich fordert er, die Belange der zivilen Verteidigung stärker zu berücksichtigen. So sollen Angehörige des Polizeivollzugsdienstes grundsätzlich von Reservedienstleistungen befreit werden. Auch für Angehörige des Einsatzdienstes der Feuerwehr einschließlich der Rettungsdienste sowie des Justizvollzugsdienstes fordert die Länderkammer entsprechende Ausnahmen. Zudem sollen Sicherheitsbehörden einer Heranziehung ihrer Beschäftigten zustimmen müssen.
Weitere Forderungen des Bundesrates betreffen unter anderem die Zurückstellung von Reservedienstleistungen aus Härtegründen, die Beteiligung der Arbeitgeber und die Erstattung von Bezügen während der Wehrübungen. Auch regt die Länderkammer an, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes bei möglichen Personalausfällen finanziell zu unterstützen.
Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung bei zahlreichen Vorschlägen keinen Änderungsbedarf. Sie will jedoch prüfen, ob die Ausnahmeregelungen für den Polizeivollzugsdienst angeglichen werden können. Auch Änderungen bei der Erstattung beziehungsweise Fortzahlung von Bezügen während der Wehrübungen will sie prüfen. Eine generelle Zustimmungspflicht der Sicherheitsbehörden zur Heranziehung ihrer Beschäftigten lehnt sie hingegen ab. Die vorgesehenen Möglichkeiten zur Zurückstellung und Unabkömmlichstellung seien ausreichend. Auch eine vom Bundesrat angeregte Vorhaltepauschale für Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes hält sie nicht für angezeigt.