12.10.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 805/2026

Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren

Berlin: (hib/NKI) Vorgaben zur Abwärmenutzung für Rechenzentren gelten erst für solche Anlagen, die ab 1. Juli 2026 den Betrieb aufgenommen haben. Aus diesem Grund könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zu CO2-Einsparungen gemacht werden, Ziel sei aber, dass sie zehn Prozent ihrer Abwärme nutzen. Das geht aus der Antwort (21/8316(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8037(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor.