12.10.2026 Finanzen — Antwort — hib 807/2026

Anlagestrategien noch nicht festgelegt

Berlin: (hib/NKI) Die einzelnen Anlagerichtlinien für die Frühstartrente sind derzeit noch nicht abschließend festgelegt, sondern sollen nach Beschluss des Gesetzes über die Einführung einer Frühstartrente erlassen werden. Das geht aus der Antwort (21/8335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8060(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke hervor.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Frühstartrente „im Jahr 2026 starten kann“. In der Begründung zum Gesetzentwurf soll angekündigt werden, dass die Anlagerichtlinien, die Anlagestrategie und die genauen Gewichtungen der Vermögensklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien oder Private Equity veröffentlicht werden. Von einer gesetzlichen Regelung der Anlagerichtlinien sehe die Bundesregierung ab, weil „übergeordnete Aspekte wie die Anlagegrundsätze in § 24 Absatz 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Frühstartrente (FrühStRG-E) geregelt“ seien, untergesetzliche Anlagerichtlinien würden deren Vorgaben konkretisieren.

Zudem werde die Deutsche Bundesbank gesetzlich dazu verpflichtet sein, dem Bundesfinanzministerium jährlich einen Bericht über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens vorzulegen (§ 25 Absatz 1 FrühStRG-E).