Keine Änderung bei Verfassungsrichterwahl geplant
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Verfahren zur Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht zu ändern. „Die geltenden Regelungen haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt“, schreibt sie in ihrer Antwort (21/8357(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8083(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Hinsichtlich einer möglichen Anpassung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten betont die Bundesregierung, dass Staatsanwälte trotz ihrer Einbindung in die Justiz zur Exekutive gehörten und damit einem Weisungsrecht der oder des jeweils zuständigen Justizministerin oder Justizministers unterlägen. „Dies ist Ausfluss des Demokratieprinzips, wonach grundsätzlich jede Untergliederung der Exekutive in eine Weisungskette eingebunden sein muss, an deren Spitze das zuständige Ministerium steht, das heißt im Falle der Staatsanwaltschaft das jeweilige Justizministerium“, führt die Bundesregierung aus. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüfe derzeit, ob eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Weisungsrecht geboten ist, „um insbesondere die Transparenz von Weisungen zu erhöhen“.