Kritischer Blick auf Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Berlin: (hib/CHE) Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe ist sinnvoll und nötig, der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde aber die Kommunen nicht finanziell entlasten. Das war der Tenor einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag. Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf (21/8274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG).
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ vor. Dabei geht es um Gruppenangebote, die mit dem „Pooling“ vergleichbar sind, sie sollen den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „KitaAssistenz“ nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen davon nicht erfasst werden.
Ein weiteres Ziel ist eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe. Mit einer Experimentierklausel soll zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (Paragraf 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden können.
Es soll künftig ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gelten. Für Pflegekinder soll es bei der Unterbringung in Pflegefamilien einen besseren Schutz geben: Die Verbindlichkeit der Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie soll deutlich erhöht und die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie konkretisiert werden.
Für die Anhörung haben die geladenen Sachverständigen Stellungnahmen abgegeben. So schreibt Elke Alsago; Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Mit diesem Gesetzesentwurf werden nicht die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben, gestärkt, sondern die Kinder- und Jugendhilfe wird unter Steuerungs- und Finanzierungsaspekten umgebaut.“
Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim, führt in seiner Stellungnahme aus, dass das Ziel der Entlastung der Fachpraxis grundsätzlich zu begrüßen sei. Aber: „Infrastruktur kann individuelle Hilfen nur entlasten, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet, erreichbar und für den konkreten Bedarf geeignet ist.“
Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. schreibt: Dem Gesetzesentwurf fehle eine seriöse Kostenfolgenabschätzung. So lasse er gänzlich unberücksichtigt, dass Aufbau, Betrieb, qualitative Ausstattung und Vorhaltung von Infrastruktur ebenfalls finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, die bereitgestellt werden müssen. „Dies gilt insbesondere für die neue Leistung der infrastrukturellen Bildungsassistenz.“
Zur Bildungsassistenz schreibt Andreas Jungnitz, Vorsitzender des Vereins SAM (Sozial-aktiv-menschlich) Hameln e. V.: Im Unterschied zur bisherigen einzelfallbezogenen Praxis richte sich dieser Ansatz nicht primär auf die Kompensation individueller Defizite, sondern auf die Gestaltung eines unterstützenden, entwicklungsförderlichen schulischen Umfelds für alle jungen Menschen in einer Klasse. „Dies ist deutlich mehr, weil anspruchsvoller als der 'Pooling“-Gedanke'„.
Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, fordert: “Die Größenordnung des erforderlichen Umbaus muss deutlich benannt werden. Sollen Regelangebote künftig einen größeren Teil individueller Unterstützungsbedarfe decken, müssten beispielsweise Kitas zu familienunterstützenden Einrichtungen weiterentwickelt und Angebote des Jugendwohnens für intensivere sozialpädagogische Begleitung ausgestattet werden. Hinzu käme der Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz an einem großen Teil der Schulen. Ein solcher Ausbau erfordert einen langfristigen und auf etwa zehn Jahre angelegten Finanzierungs- und Umsetzungshorizont.„
Angela Smessaert, Stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, zeigte sich wie andere Sachverständige auch enttäuscht darüber, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird.
Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland, kritisiert ebenfalls, dass diese Zusammenführung insbesondere wegen finanzieller und organisatorischer Bedenken erneut zurückgestellt wird. “Die Zuständigkeitsgrenzen erschweren eine gemeinsam abgestimmte Unterstützung und führen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien je nach Rechtskreis.„
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnet die Annahme im Gesetzentwurf, dass die Sicherstellung infrastruktureller Bildungsassistenz und sonstiger Regelangebote die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung um 30 bis 50 Prozent reduzieren und die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe bis zu einer Stabilisierung im Jahr 2036 schrittweise dämpfen werde, als “nicht belastbar„. Einsparungen für die kommunale Ebene seien nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu erwarten, sondern im Gegenteil “ganz erhebliche zusätzlich finanzielle Belastungen für die Kommunen„, schreiben die Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme.