Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat sich am Montag in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand war zudem ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Entwurf soll laut Bundesregierung dazu beitragen, den Bundeshaushalt strukturell zu konsolidieren und die reguläre Obergrenze der Kreditaufnahme einzuhalten. Dazu sollen unter anderem 2,7 Milliarden Euro aus dem europäischen Emissionshandel dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds zufließen. Die Tilgung der Kredite des Sondervermögens Bundeswehr soll ab 2033 beginnen. Zudem sind Änderungen der Bundeshaushaltsordnung vorgesehen, um die Haushaltsbewirtschaftung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Weitere Maßnahmen betreffen die Sozialausgaben. So soll der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag entfallen und der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 um eine weitere Milliarde Euro gekürzt werden. Bei der jährlichen Anpassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ist eine Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus vorgesehen. Daraus erwartet die Bundesregierung weitere Einsparungen. Ergänzend sollen höhere Steuern auf Alkohol, Schaumwein und Alkopops zusätzliche Einnahmen von jährlich 455 Millionen Euro bei voller Jahreswirkung bringen. Die steuerrechtlichen Maßnahmen selbst waren nicht Gegenstand der Anhörung. Dazu hat der Finanzausschuss eine eigene Anhörung für den 9. November 2026 angesetzt.
Professorin Désirée I. Christofzik (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) sah in dem Entwurf einen „Beitrag“, die Haushalts- und Finanzplanung vorübergehend zu erleichtern. Dies gelinge unter anderem durch Verschiebungen zwischen öffentlichen Haushalten, etwa die Verlagerung von Einnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Kernhaushalt, durch die Kürzung des Zuschusses an die Rentenversicherung sowie durch die Verlagerung von Ausgaben in die Zukunft. Der Konsolidierungsbeitrag der übrigen Maßnahmen sei „recht überschaubar“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Die Entscheidung über eine „tragfähige mittelfristige Konsolidierung“ stehe offensichtlich noch aus.
Ähnlich äußerte sich Professor Stefan Homburg (Leibniz Universität Hannover). Die geplanten Verbrauchsteuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich fielen im Verhältnis zum Haushaltsvolumen gering aus, führte Homburg aus. Die Verschiebungen zwischen den öffentlichen Haushalten seien „ökonomisch vollkommen wirkungslos“ und ließen auch die Schulden- und Zinslast unverändert. Homburg verwies - wie auch der ebenfalls von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Professor Thorsten Polleit (Buckingham University) - auf die laut Finanzplanung deutlich steigenden Zinsausgaben. Dies werde den finanziellen Handlungsspielraum erheblich einschränken und zu bislang kaum vorstellbaren Kürzungen führen, sagte Homburg.
Die geplanten Kürzungen im Sozialbereich kritisierte Professor Tom Krebs (Universität Mannheim). Sie seien weder unbedingt erforderlich noch ökonomisch sinnvoll, sagte der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die aktuelle Debatte über Kürzungen beim Sozialstaat beruhe auf der Annahme, dass sich die deutsche Wirtschaft nicht mehr nachhaltig erholen werde. Tatsächlich müsse die Wirtschaftspolitik neu justiert werden. Dann ließen sich auch die Sozialversicherungssysteme wesentlich besser finanzieren, argumentierte Krebs.
Professorin Ulrike Malmendier (University of California, Berkeley) kritisierte, dass die geplante Konsolidierung gering ausfalle und nicht dauerhaft wirke. Damit bleibe auch die erhoffte ökonomische Wirkung aus. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige bemängelte zudem die Umsetzung des Zusätzlichkeitsprinzips bei den Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Es werde nur etwa die Hälfte des möglichen Wachstums erzielt. Zudem ließen sich die Wachstumseffekte nur schwer erfassen. Die Inanspruchnahme verschiedener Finanzierungstöpfe müsse eingeschränkt werden, mahnte Malmendier.
Christian Ochsner vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kritisierte, der Haushalt und das Haushaltsbegleitgesetz hätten ein „Transparenzproblem“. „Es ist extrem schwierig, nachzuvollziehen, was daran wohin mit welcher Wirkung gekürzt, erweitert, verschoben wird.“ Es sei nicht zielführend, dass die Exekutive hier einen „einseitigen Wissensvorsprung“ habe. Das Parlament müsse mehr Klarheit einfordern, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.
Auf rechtliche Fragen rund um die geplante Verlagerung von Einnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Kernhaushalt ging Professor Alexander Thiele (BSP Business & Law School) ein. Dies sei aus verfassungs- und haushaltsrechtlicher Perspektive „völlig unproblematisch“. Europarechtlich müsse sichergestellt werden, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel für bestimmte Zwecke eingesetzt würden. Auch dies lasse sich unproblematisch darstellen, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.
Ähnlich äußerte sich Professor Hanno Kube (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg). Bei der Verteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel habe der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum. Auch die geplante Anpassung bei den Regelbedarfen beurteilte Kube vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Existenzminimum als unproblematisch. Kritischer sah der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige die geplante Verschiebung des Tilgungsbeginns für die Kredite des Sondervermögens Bundeswehr. Diese sei zwar verfassungsgemäß, „aber wohl sollte sich mit dieser Verschiebung niemand fühlen“, so Kube.
Mit den geplanten Änderungen der Bundeshaushaltsordnung befasste sich Professor Henning Tappe (Universität zu Köln). Die Möglichkeit für Dienststellen, die mehrere Einzelpläne oder Sondervermögen bewirtschaften, jeweils gesonderte Beauftragte für den Haushalt zu bestellen, sei zu begrüßen. Damit werde das Recht an die Praxis angeglichen. Auch die vorgesehene Verarbeitung von Identifikationsnummern, um Forderungen im Haushaltsvollzug aufrechnen zu können, stoße weder auf haushalts- noch auf datenschutzrechtliche Bedenken, führte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aus.