12.10.2026 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 811/2026

Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) moderner und digitaler zu machen. Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Anhörung standen neben dem Gesetzentwurf auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten“ (21/8126(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation“ (21/8127(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) stoßen die geplanten Vereinfachungen für das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Qualifizierungs- und Transferkurzarbeitergeld sowie den erleichterten Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch Verlängerung der Antragsfrist auf sechs Monate auf Zuspruch. Abzulehnen sei aber der vorgesehene Wegfall der Fristenregelung in Paragraf 111a SGB III für Qualifizierungsmaßnahmen in einer Transfergesellschaft. Hier bestehe das Risiko einer späteren Inanspruchnahme der Förderung und damit einer Kostensteigerung durch eine Steigerung der Eintritte bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers. Das stelle ein potentielles Risiko von Kostensteigerungen für den Beitragshaushalt der BA dar, sagte BA-Vertreterin Anke Eidner.

Die beabsichtigte Einführung eines Kooperationsplans macht aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Vermittlungsprozess unverbindlicher und trägt nicht zur Arbeitsmarktintegration bei. Um Vermittlung zu befördern, sollten Arbeitgeber und Arbeitsuchende direkt miteinander kommunizieren und Kontaktdaten austauschen können, befand BDA-Vertreterin Anna Robla. Für die Programmnorm zur Automatisierung und Digitalisierung sieht sie keinen Regelungsbedarf. Gesetzliche Regelungen mit reinem Signalcharakter seien zu streichen, da die Norm für mehr Digitalisierung und Automatisierung nicht benötigt werde. Strategische Festlegungen seien Aufgabe des Vorstandes gemeinsam mit dem Verwaltungsrat, so Robla.

Die Erleichterung des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige durch die Sechs-Monats-Frist wird von Bernd Pfitzenberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung begrüßt. Bisher könnten Selbstständige das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit begründen, um weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichert zu sein. Die längere Antragsfrist sei geeignet, den Zugang zur Versicherung für Selbstständige zu erleichtern. Auf Zuspruch stieß auch die geplante elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich positiv bewertete er zudem die vorgesehene „Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“. Dies könne einen sinnvollen Beitrag dazu leisten, Übergänge aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern und Arbeitslosigkeit im Idealfall bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Auch die Arbeitskammer Bremen erachtet laut ihrer Vertreterin Alexandra Krause die betriebliche Erprobung als ein sinnvolles Instrument, um direkte Arbeitsplatzwechsel der in der Transformation von Personalabbau betroffenen Beschäftigten zu fördern und Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. In der aktuellen Fassung könne die neue Regelung allerdings ausschließlich auf Initiative des Arbeitgebers angewendet werden, kritisierte sie. Wenn ein Personalabbau vereinbart wurde, sollten aus ihrer Sicht auch die betroffenen Beschäftigten und der Betriebsrat die Möglichkeit erhalten, im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben betriebliche Erprobungen bei der BA anzuregen.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) muss die BA personell, finanziell und organisatorisch so ausgestattet werden, dass sie den wirtschaftlichen Transformationsprozess aktiv mitgestalten kann. Ziel, so DGB-Vertreter Alexander Fischer, sei es, gemeinsam mit Beschäftigten und Unternehmen Brücken in gute, sichere und tariflich abgesicherte Arbeit zu bauen und Beschäftigungsperspektiven in Zeiten von Demografie, Dekarbonisierung und Digitalisierung zu sichern. Die BA brauche Bundeszuschüsse statt rückzahlbarer Darlehen zur Stabilisierung ihres Haushalts. Die bestehenden Darlehen müssten erlassen werden. Es dürfe auch keine globalen Minderausgaben oder unrealistische Ansatzplanungen geben, die faktisch zu verdeckten Kürzungen führen, hieß es von Seiten des DGB.

Susanne Nowak vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßte grundsätzlich die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsangebote bei der BA. Diese müssten aber mit Blick auf die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit „niedrigschwellig, barrierefrei und insbesondere auf dem Smartphone nutzbar sein“. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass neue Zugangshürden geschaffen werden, betonte sie. Gerade Jugendliche mit geringer digitaler Kompetenz seien weiterhin auf persönliche Unterstützung und analoge Zugänge angewiesen. Daher müssten auch analoge Informations- und Beratungsangebote „verlässlich erhalten bleiben“.