12.10.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 811/2026

Einbürgerungen nach Grundgesetz-Artikel 116 Absatz 2

Berlin: (hib/STO) Um „Verdachtsfälle bei Einbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes“ (GG) geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/8465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin ausführt, gewährt Grundgesetz-Artikel 116 Absatz 2 früheren deutschen Staatsangehörigen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, sowie ihren Abkömmlingen unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung„.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel„ vom 7. September 2026 “ermitteln die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt gegen 32 Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Verdacht, Einbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 GG unter Verwendung manipulierter Identitäts-, Personenstands- oder Abstammungsnachweise erlangt oder zu erlangen versucht zu haben„, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele der 32 Beschuldigten, gegen die nach der Presseberichterstattung die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln, bereits aufgrund eines Verfahrens nach Artikel 116 Absatz 2 GG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.