Regierung verteidigt Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung erläutert und verteidigt in einer Antwort /21/8472(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/8155(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zur geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bildungs- und Familienausschuss am Montag, 12. Oktober, eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
In der Antwort verteidigt sie unter anderem die von einigen Sachverständigen kritisch bewertete Experimentierklausel: Diese ermögliche es Kommunen, die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen rechtssicher zu erproben. „Teilnehmende Kommunen erbringen die Leistungen der Eingliederungshilfe auch für junge Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen nach dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) , was bisher nicht möglich war. Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel sollen unter anderem die Vereinfachung der Verfahren, die Verbesserung der Unterstützung für die jungen Menschen und ihre Familien sowie die finanziellen Folgen für die Kommunen wissenschaftlich ausgewertet werden.“
Die Regierung betont weiter, dass die zentralen Erkenntnisse und Empfehlungen des 18. Kinder- und Jugendberichts als eine Grundlage für die Erarbeitung der zweiten Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe dienen sollten. „In den Konsultationsprozess für die zweite Stufe wird auch das Bundesjugendkuratorium einbezogen“, heißt es in der Antwort.