Bundesregierung plant Bürokratierückbau für Landwirtschaft
Berlin: (hib/SKÖ) Die Bundesregierung will den bürokratischen Aufwand für Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft reduzieren. Der „Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen“ (21/8408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bündelt verschiedene sektorspezifische Maßnahmen, mit denen Unternehmen und Verwaltung von bürokratischen Pflichten entlastet werden sollen.
Konkrete Änderungen sieht der Entwurf beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis vor. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, zu deren Einsatz berät oder diese gewerbsmäßig vertreibt, soll künftig nur noch alle sechs statt wie bisher alle drei Jahre an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildung teilnehmen müssen.
Des Weiteren sollen Lebensmittelunternehmen, die von höchstens 20 Lieferanten beliefert werden, von bestimmten Formatvorgaben bei der Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsinformationen befreit werden. Statt in maschinenlesbarer Form soll es laut Entwurf ausreichen, wenn die betroffenen Unternehmen die Daten binnen 24 Stunden elektronisch übermitteln, beispielsweise in Form gut lesbarer Fotos der Lieferscheine.
Ferner sollen nationale Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch entfallen, die über EU-Recht hinausgehen. Diese waren laut Entwurf 2009 und 2011 als Reaktion auf den „Gammelfleisch“- und den „Dioxin“-Skandal eingeführt worden. Eine Abfrage bei den für den Vollzug zuständigen Ländern hat laut Bundesregierung ergeben, dass seit Einführung der Vorschriften keine größere lebens- oder futtermittelbedingte Krise durch entsprechende Meldungen verhindert oder aufgeklärt worden sei.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Anzeigeregelung für den Nutzhanfanbau und die Einäscherung von Pferden. Zudem soll beim GAP-Direktzahlungen-Gesetz auf die Einführung neuer Öko-Regelungen für das letzte Jahr der laufenden Förderperiode 2027 verzichtet werden.
Nach Berechnungen der Bundesregierung soll der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch die Maßnahmen um rund zwölf Millionen Euro sinken. Die Entlastung ergibt sich demnach nahezu vollständig aus der Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz. Für die Verwaltung rechnet die Bundesregierung mit jährlichen Einsparungen von rund einer Million Euro.
Der Bundesrat begrüßt den Entwurf in seiner Stellungnahme grundsätzlich, moniert aber, dass die Maßnahmen die Erwartungen der land- und forstwirtschaftlichen Praxis nicht erfüllen würden. Die Bundesregierung solle „den eingeschlagenen Weg kontinuierlich und mit hoher Priorität“ fortführen und auch auf EU-Ebene auf Bürokratieabbau drängen.
Konkret fordern die Länder weitergehende Änderungen. Unter Verweis auf eine „Prangerwirkung“ fordert der Bundesrat unter anderem, die Pflicht der Behörden zur Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen im Internet zu streichen. Die Bundesregierung will eine entsprechende Anpassung prüfen. Den Vorschlag der Länder, die geplanten Erleichterungen bei der Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsinformationen zu streichen, lehnt sie dagegen ab. Ebenso weist sie die Forderung nach einer verpflichtenden tierärztlichen Bescheinigung bei der Pferdekremierung zurück. Dem Anliegen, Verstöße gegen die neue Anzeigepflicht mit einem Bußgeld ahnden zu können, stimmt sie hingegen grundsätzlich zu.
Der Bundestag wird laut Tagesordnung am Donnerstag, 15. Oktober 2026, erstmals über den Gesetzentwurf debattieren. Zur weiteren Beratung soll er danach an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.