Aufarbeitung des Missbrauchs in Familien
Berlin: (hib/CHE) Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat ihren politischen Bericht 2026 zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Unterrichtung (21/8500(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Darin legt sie ausführlich die Ziele und Arbeitsweisen der Kommission und die Ergebnisse deren Arbeit dar und formuliert am Ende einige politische Forderungen.
Zu diesen gehört unter anderem die Forderung, die sexualisierte Gewalt in Familien stärker aufzuarbeiten. Denn Familien bildeten den mit Abstand größten Tatkontext, in dem es zu sexualisierter Gewalt komme. Aufarbeitung im familiären Kontext sei besonders herausfordernd, weil sie den Abhängigkeitsverhältnissen, Loyalitätskonflikten und sozialen Bindungen Rechnung tragen müsse, die familiäre Handlungskontexte besonders prägen, heißt es in der Unterrichtung. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dürfe nicht als „Privatsache“ einzelner Familien betrachtet werden. „Aufarbeitung in Familien bedarf daher besonderer Anstrengungen. Dazu gehört der Aufbau von Vernetzungsangeboten für Betroffene, die Entwicklung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die sich gezielt an Angehörige richten, sowie strukturelle Entlastungen für Betroffene, wie eine Entbindung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber verwandten Tätern und Täterinnen.“
Der Bund wird aufgefordert, der UBSKM und der Aufarbeitungskommission des Bundes für entsprechende Angebote ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. In der Verantwortung der Länder sollen dezentrale Unterstützungs- und Informationsangebote ausgebaut werden, um Betroffene und Angehörige vor Ort zu erreichen. Außerdem fordert die Kommission, einschlägige Vorschriften so zu modifizieren, dass Betroffene nicht für die (finanzielle) Unterstützung missbrauchender Familienangehöriger (etwa im Unterhaltsrecht) in Anspruch genommen werden können.