13.10.2026 Inneres — Antwort — hib 816/2026

Einrichtung sogenannter „ Return Hubs“

Berlin: (hib/STO) Um die Einrichtung sogenannter „ Return Hubs“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8424(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten“ (21/7939(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht sie es als einen Baustein einer funktionsfähigen Migrationspolitik an, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen Deutschland verlassen. „Innovative Lösungen wie Return Hubs“ könnten bestehende europäische Ansätze zur Migrationssteuerung und -kontrolle ergänzen. „Hierdurch sollen Anreize zu irregulärer Migration genommen und das Geschäftsmodell von Schleppern bekämpft werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Mit der EU-Rückkehrverordnung wird den Angaben zufolge erstmalig eine europarechtliche Grundlage für die Einrichtung von Return Hubs im Rahmen von umfassenden Partnerschaften mit Drittstaaten geschaffen. Die Verordnung regele klar, dass Return Hubs nur in solchen Drittstaaten eingerichtet werden dürfen, in denen internationale Menschenrechtsnormen und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht eingehalten werden, insbesondere das Refoulementverbot.

Return Hubs sollen laut Vorlage Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht ermöglichen, die bisher beispielsweise aufgrund fehlender Kooperation des Herkunftsstaats oder der ausreisepflichtigen Person, beispielsweise bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung, nicht zurückgeführt werden können. Ziel der aktuellen Bestrebungen sei es, „umfassende Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten partnerschaftlich und im gemeinsamen Interesse auszubauen und Return Hubs gemeinsam umzusetzen und dabei auch internationale Organisationen einzubinden“.

Deutschland tauscht sich hierzu in einer Arbeitsgruppe mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland aus, wie die Bundesregierung des Weiteren darlegt. Danach werden aktuell bilaterale und multilaterale Gespräche mit möglichen Partnerstaaten geführt. Diese seien vertrauensvoll, partnerschaftlich und ergebnisoffen.

„Das Ziel sind konkrete Schritte bis Ende des Jahres“, heißt es in der Antwort ferner. Für Aussagen dazu, mit welchen Partnerstaaten eine Zusammenarbeit erfolgen wird und wie diese ausgestaltet werden, sei es derzeit noch zu früh. Vielmehr sei „im Sinne des partnerschaftlichen Ansatzes Vertraulichkeit vereinbart“. Daraus ergebe sich auch, „dass weder eine Bestätigung noch eine Dementierung von Gesprächen mit einzelnen Staaten, weder direkt noch indirekt, im jetzigen Stadium erfolgt“.