Notarielle Online-Verfahren sollen ausgeweitet werden
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht“ in geänderter Fassung gebilligt. Ziel des Entwurfes ist eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Vorgänge des Gesellschaftsrechts. Für den geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Die abschließende Beratung im Plenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, 15. Oktober 2026, vorgesehen.
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nahm der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderungen vor. So soll der Anwendungsbereich der Online-Verfahren auch auf die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH erweitert werden. Zudem soll die Bundesregierung die Neuregelung bereits nach zwei statt nach vier Jahren evaluieren und eine weitere Ausweitung der Online-Verfahren prüfen. Aus dem Entwurf gestrichen wurden außerdem bereits anderweitig beschlossene Regelungen zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungsanträge von Soldatinnen und Soldaten.