Keine Einbeziehung von Selbstständigen in die Aktivrente
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich keinen parlamentarischen Handlungsbedarf hinsichtlich der in einer Petition geforderten Einbeziehung von Selbständigen in die Aktivrente. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.
Aus Sicht des Petenten würde es dem Zweck der Aktivrente, das Potential Älterer weiterhin für den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft zu nutzen, entsprechen, „alle Beschäftigungsformen, also auch die Selbstständigen“, einzubeziehen. Zudem erfordere dies der Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Grundgesetz, da es an einem sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen fehle. Auch der Gesichtspunkt der Altersvorsorge spreche für die Einbeziehung Selbstständiger, da letztere anders als Arbeitnehmer nur punktuell durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert seien, heißt es in der öffentlichen Petition(Externer Link). Die Ausdehnung der Aktivrente auf Selbstständige würde ehemaligen Arbeitnehmern ermöglichen, als Selbstständige weiterbeschäftigt zu sein, was durch den Wegfall von Sozialabgaben sowohl für Arbeitnehmer als auch für Auftraggeber attraktiv sein könnte, schreibt der Petent.
Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf, dass das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), welches zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, vorsehe, “dass Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und dennoch weiterarbeiten möchten, bis zu 2.000 Euro ihres Gehalts im Monat steuerfrei erhalten können„. Diese Regelung solle mit Blick auf den demographischen Wandel Anreize schaffen, damit sich das freiwillige Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus finanziell lohnt und so der Übergang vom Beruf in die Rente flexibler gestaltet werden kann. So sollen laut Petitionsausschuss “die Beschäftigungspotentiale älterer Menschen besser genutzt, personelle Engpässe entschärft und Erfahrungswissen länger in den Betrieben erhalten werden„.
Mit einer Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sei laut einer Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (BMF) primär dort angesetzt worden, wo der größte Förderbedarf bestehe. Während bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Anzahl der im Rentenalter Tätigen im Vergleich zur Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichsweise gering ist, sei bei Selbständigen die Anzahl der im Rentenalter Tätigen relativ hoch, heißt es in der Vorlage.
Hingewiesen wird zugleich auf die geplante Evaluierung. Ausweislich der Gesetzesbegründung sei festgelegt worden, “dass die Bundesregierung die Wirkungen der Aktivrente nach einem Zeitraum von zwei Jahren hinsichtlich der gesetzten Ziele evaluiert und hierbei eine mögliche Erweiterung auf Selbstständige prüfen wird„, schreiben die Abgeordneten.
Der Petitionsausschuss sieht vor diesem Hintergrund “keinen parlamentarischen Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe„ und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.