14.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 818/2026

Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung“ unverändert gebilligt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die abschließende Beratung im Bundestagsplenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, 15. Oktober 2026, vorgesehen.

Der Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung erleichtern. So sollen insbesondere minderjährige Verletzte leichter Zugang zu dieser Form der Unterstützung erhalten. Zudem sollen Opfer häuslicher Gewalt bei erheblichen körperlichen oder seelischen Folgen der Tat einen Anspruch auf kostenlose anwaltliche Vertretung als Nebenkläger sowie auf psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Weitere Regelungen betreffen die Stärkung der Nebenklagerechte von Opfern der Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung und Bedrohung sowie eine Erhöhung der Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiter.

Keine Mehrheit fand in der Ausschusssitzung ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion. Darin hatten die Abgeordneten unter anderem vorgeschlagen, den Anspruch auf anwaltlichen Beistand und psychosoziale Prozessbegleitung auch auf Opfer vorurteilsmotivierter Gewalttaten auszuweiten. Zudem sollte der Nachweis erheblicher körperlicher oder seelischer Folgen entfallen. Die Fraktion wollte außerdem Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in den Katalog der nebenklagefähigen Delikte aufnehmen.

Ein vom Ausschuss angenommener Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen greift die Frage der Erheblichkeitsschwelle ebenfalls auf. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Länder zu ihren Erfahrungen mit den neuen Vorschriften zu befragen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob auf den Nachweis erheblicher körperlicher oder seelischer Folgen verzichtet werden sollte, um zusätzliche Belastungen der Betroffenen zu vermeiden. Über die Ergebnisse soll die Bundesregierung dem Rechtsausschuss berichten.

Eine weitere, thematisch unabhängige Forderung des Entschließungsantrags betrifft die Übermittlung von Daten aus Strafverfahren zu statistischen Zwecken. Die Bundesregierung soll die Länder dazu befragen, ob die Strafprozessordnung entsprechend ergänzt werden sollte. Hintergrund ist ein Anliegen des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS), der Daten über antisemitische Vorfälle mit Informationen der Strafverfolgungsbehörden abgleichen möchte. Auch über das Ergebnis dieser Prüfung soll die Bundesregierung dem Ausschuss berichten.