14.10.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Unterrichtung — hib 818/2026

Bericht der Unabhängigen Beauftragten gegen Kindesmissbrauch

Berlin: (hib/CHE) Der Erste Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen liegt nun als Unterrichtung (21/8510(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen würden nur gelingen, wenn zielgerichtet und ressortübergreifend auf allen politischen Ebenen gehandelt wird. Das betreffe die Kommunen, die Länder, den Bund ebenso wie - insbesondere mit Blick auf den digitalen Raum - die europäische Ebene. „Dieser Bericht identifiziert Lücken und fordert umgehendes politisches Handeln“, heißt es darin.

Der Bericht formuliert unter anderem mehrere politische Handlungsbedarfe: Hilfen und Nachsorge für Betroffene; Handlungssicherheit durch Schutzkonzepte; das Schließen von Schutzlücken; die Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt sowie Aufarbeitung als Qualitätsstandard.

Zum Komplex der digitalen Gewalt schreibt die Beauftragte: Länder und Kommunen müssten sorgen dafür, dass Schutzkonzepte verpflichtend Formen digitaler sexualisierter Gewalt einbeziehen, um die Handlungskompetenz von Einrichtungen und Organisationen in diesem Risikobereich zu stärken. Der Bund solle eine nationale Struktur für die proaktive Suche und das Löschen von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen und diese mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten. Auch müsse er sich für eine europäische Rechtsgrundlage einsetzen, die das Suchen, Löschen und Melden von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Plattformbetreiber regelt. Die Leitlinien zu Artikel 28 DSA zum Schutz von Minderjährigen im Netz sollten verbindlicher Bestandteil des Digital Services Acts werden und eine verbindliche Vorgabe für eine Altersüberprüfung gesetzlich auf EU-Ebene festgeschrieben werden.