14.10.2026 Verkehr — Ausschuss — hib 823/2026

Ja zu verbindlichen Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftverkehr festlegen und damit europäische Vorgaben in nationales Recht überführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/7871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) billigte der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen von AfD und Linken enthielten sich der Stimme. Die abschließende Beratung im Plenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, den 15. Oktober 2026, vorgesehen.

Dem Entwurf zufolge soll das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) umfangreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen und auch für die Sanktionierung bei Verstößen gegen die Vorgaben zuständig sein. Dafür sollen in Paragraf 29c des Luftverkehrsgesetzes Überwachungsbefugnisse geschaffen werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung im Luftverkehrsgesetz die europarechtlich vorgeschriebenen Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festschreiben. Danach müssen SAF, die herkömmliches Kerosin ersetzen oder ihm beigemischt werden, an Flughäfen in der EU seit 2025 einen Anteil von mindestens zwei Prozent am Treibstoff haben.

Aus der Unionsfraktion hieß es, mit dem Gesetzesentwurf würden die notwendigen nationalen Voraussetzungen für die Anwendung der europäischen Verordnung 2023/2405 - Initiative „ReFuelEU Aviation“ - geschaffen. Wichtig sei, dass der Vollzug praxistauglich bleibe und Gebühren und Ausnahmeverfahren möglichst unbürokratisch geregelt würden. Die Anwendung müsse einheitlich entlang der europäischen Vorgaben stattfinden, damit keine Wettbewerbsnachteile entstünden.

Seitens der SPD erklärte eine Abgeordnete, SAF seien die naheliegendste Technologie, um die Luftfahrt nachhaltiger zu machen. Mit dem neuen Gesetz würde für die Luftverkehrs- und Mineralölwirtschaft Rechtssicherheit geschaffen. Das sei notwendig, da SAF absehbar deutlich teurer seien als fossiles Kerosin.

Ein Vertreter der Grünen nannte die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht überfällig. Der Markthochlauf müsse dringend beginnen, damit die Luftfahrt klimafreundlicher werde. Den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe nannte er die einzige realistische Möglichkeit, an dieser Stelle zu dekarbonisieren.

Aus den Reihen der Linksfraktion wurden Zweifel laut, ob das neue Gesetz die Nutzung von SAF im Flugverkehr in nennenswertem Maße erhöhen wird. Bisher hätten weder EU-Kommission noch Bundesregierung ein überzeugendes Konzept für klimaneutrales Fliegen vorgelegt. Ein solches müsse neben klimaneutralem Kraftstoffen auch ein energiesparendes Design der Flugzeuge und eine Begrenzung des Flugverkehrs in den Blick nehmen.

Auf Zustimmung stieß bei Grünen und Linken, dass die Koalitionsfraktionen auf eine Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf reagiert und einen Passus zu Betretungsrechten des Luftfahrtbundesamts mittels Änderungsantrag überarbeitet hätten. Prüfer des LBA sollen mit dem neuen Gesetz Betriebsstätten betreten können, um Unterlagen einzusehen und Proben zu entnehmen. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass diese Rechte theoretisch auch Wohnräume miteinschließen würden, womit das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung umfassend eingeschränkt wäre. Der Passus wird nun umformuliert, um das auszuschließen.

Ein Vertreter der AfD begründete die Enthaltung seiner Fraktion mit Sorgen um dem Luftfahrtstandort Deutschland. Die deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften stünden seit Jahren unter erheblichem Kostendruck. Die Einführung zusätzlicher Gebühren, Abgaben und Bußgelder werde den Luftverkehr und damit möglicherweise auch die Ticketpreise weiter verteuern. Konkurrierende Unternehmen und Standorte außerhalb Europas unterlägen vergleichbaren Belastungen nicht.

Mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken billigte der Verkehrsausschuss im weiteren Verlauf der nicht-öffentlichen Sitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung“ (21/8234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die AfD-Faktion enthielt sich. Mit dem Gesetz soll ein weiteres Aufsichtsmittel für das Bundesaufsichtsamt eingeführt werden, das sogenannte Warnungsgeld. Auch damit will die Bundesregierung eine Vorgabe des europäischen Rechts umsetzen, wonach die Mitgliedstaaten für den Fall von Verstößen gegen bestimmte Verordnungen Sanktionen festzulegen haben.

Über diese Gesetzesnovelle will der Bundestag ebenfalls am Donnerstagabend abschließend abstimmen.