14.10.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 825/2026

AfD-Antrag für Einheinmischenmodell bei Bauland abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion (21/8383(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt, die von der Bundesregierung die Schaffung eines verlässlichen Rechtsrahmens verlangt hatte, damit Kommunen über sogenannte Einheimischenmodelle Bauland vergeben können. Der Antrag wurde in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung von allen anderen Fraktionen abgelehnt, nur die AfD-Fraktion votierte dafür.

In ihrem Antrag hatte die AfD-Fraktion verlangt, der Rechtsrahmen für Einheimischenmodelle müsse auf objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen. Sozioökonomische Aspekte wie Einkommen und Vermögen sollten angemessen berücksichtigt werden und eine dauerhafte Ortsbindung sollte als wesentliches Kriterium zugelassen werden. Ausdrücklich sollte die Bundesregierung klarstellen, dass Kommunen bei der Vergabe knapper kommunaler Wohn- und Bodenressourcen „den Schutz der dauerhaft ortsansässigen Bevölkerung sowie den Erhalt gewachsener örtlicher Gemeinschaften als legitime städtebauliche Zielsetzung verfolgen dürfen“. Die Bundesregierung sollte zudem Kommunen bei der praktischen Umsetzung von Einheimischenmodellen unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung von Musterrichtlinien, rechtskonformen Vertragsbausteinen und Bindungsklauseln zur Sicherung der Eigennutzung.

In der Aussprache des Ausschusses wies die AfD-Fraktion Vorwürfe der „Einheimischenarisierung“ zurück. Die Kriterien sollten unabhängig von der Staatsangehörigkeit angewendet werden. Einzelne Kommunen in Bayern würden das Einheimischenmodell bereits anwenden. Es fehle aber ein bundesweites Modell. Jede Gemeinde könne selbst entscheiden, ob sie ein solches Modell einführen wolle.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, bereits heute habe jede Kommune die Möglichkeit, ein Einheimischenprojekt durchzuführen. Die Grundlagen seien klar definiert. Wenn eine Kommune das wolle, könne sie so ein Projekt durchführen. Mit dem Einheimischenmodell könne man erreichen, dass Bauwillige Grundstücke erwerben könnten. Handlungsbedarf auf Bundesebene sehe man daher nicht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schloss sich der Auffassung der CDU/CSU-Fraktion an und lehnte den Antrag der AfD-Fraktion ab. Es handele sich um ein Ablenkungsmanöver, das keine einzige bezahlbare Wohnung schaffe. Die AfD betreibe Stimmungsmache. Die Kommunen würden über die notwendigen Instrumente verfügen. Die AfD missbrauche ein funktionierendes Instrument der Baugrundvergabe, um Sündenböcke zu suchen und „rassistische Narrative“ zu verbreiten. Die behauptete Ursache der Wohnraumknappheit sei falsch. Das Defizit von 1,4 Millionen Wohnungen sei durch Spekulation, fehlenden Sozialwohnungsbau und explodierende Mieten entstanden und nicht durch Zuwanderung.

Die SPD-Fraktion erklärte, solche Vergabekriterien seien Klassiker in Deutschland. Es gebe daher nichts, was man neu erfinden müsse. Angesichts der hohen Nachfrage nach Bauland seien Kriterienkataloge schon seit Jahren Standard. Das sei gut und richtig. Schätzungsweise zwischen 25 und 40 Prozent der Kommunen hätten solche Modelle angewendet, erklärte die SPD-Fraktion unter Berufung auf Schätzungen.

Die Fraktion Die Linke erklärte, in Wahrheit stecke hinter dem Antrag der AfD-Fraktion die Idee der „Blut-und-Boden-Politik“. Das AfD-Baulandmodell für Einheimische müsse vor dem historischen Hintergrund der „Wohnraumarisierung“ gesehen werden. Die Antwort auf die AfD-Vorstellungen könne nur sein, dass Boden nur in Form von Erbbaurechten vergeben werden solle.