Bundesrat kritisiert Haushaltsbegleitgesetz 2027
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat lehnt mehrere zentrale Konsolidierungsmaßnahmen im Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Das geht aus seiner Stellungnahme und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, die als Unterrichtung (21/8534(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegen. Insbesondere wendet sich die Länderkammer dagegen, dass Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel künftig teilweise dem Bundeshaushalt statt dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zufließen sollen. Für 2027 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen, bis 2030 sollen es insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro sein. Der Bundesrat spricht von einer „Zweckentfremdung von Klimaschutzmitteln“. „In Anbetracht der hohen finanziellen Bedarfe für die Transformation und des Zweckbindungsprinzips des Emissionshandels sind sämtliche Einnahmen im KTF zu belassen und für die klimaneutrale Transformation zu verwenden“, fordert der Bundesrat.
Eine Absage erteilt der Bundesrat auch der geplanten Kürzung des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um eine Milliarde Euro im Jahr 2027. Die Zuschüsse dienten überwiegend der Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen, argumentiert die Länderkammer. Zudem fordert sie, auf die Abschaffung des monatlichen Sofortzuschlags von 25 Euro beim Kinderzuschlag zu verzichten.
Die Bundesregierung weist die Änderungsforderungen zurück. Diese würden die Konsolidierung des Bundeshaushalts erschweren, heißt es in der Gegenäußerung.