Digitalausschuss stimmt für Gesetz für digitale Identitäten
Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat den Entwurf der Bundesregierung für ein „Digitale Identitätengesetz“ (21/7408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Einen entsprechenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss ebenfalls mit Koalitionsmehrheit an. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion fand hingegen keine Mehrheit.
Mit dem Gesetz sollen laut Bundesregierung die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Nutzung soll freiwillig sein. Die EUDI-Wallet (d-you) soll am 2. Januar 2027 starten.
Die im parlamentarischen Verfahren erzielten Änderungen betreffen unter anderem den Zugang zu Verwaltungsleistungen, den Datenschutz und die Transparenz. So soll nun bei der Vergabe die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden. Ein zentrales Bürgerkonto des Bundes soll als freiwillig nutzbarer Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen dauerhaft zur Verfügung stehen. Nutzer sollen zudem die Möglichkeit erhalten, die Aufnahme ihres biometrischen Fotos in die digitalen Identitätsdaten abzulehnen. Die Frist für die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen soll von 24 auf zwölf Monate verkürzt und die Evaluation des Gesetzes vorgezogen werden. Gleichzeitig sollen zeitlich begrenzte Erprobungen stärker kontrolliert und der Digitalausschuss früher eingebunden werden. Weitere Änderungen sollen den Austausch biometrischer Daten zwischen Pass- und Ausweisbehörden erleichtern und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion bereits ab 13 Jahren ermöglichen.
In dem Entschließungsantrag betonen die Fraktionen zudem, dass die Bundesregierung, wenn nicht zum Start der deutschen Wallet „d-you“ am 2. Januar 2027, die gesetzlich vorgeschriebene Pseudonymfunktion möglichst schnell nachliefern müsse. Die Funktion sei zwingend, um die Übereinstimmung mit Unionsrecht herzustellen.
Ein Antrag der AfD-Fraktion, in dem sich die Abgeordneten gegen eine europäische digitale Identität aussprechen (21/6650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), fand hingegen keine Mehrheit. Die Abgeordneten fordern darin, die Umsetzung des EUDI-Wallet-Projekts in Deutschland einzustellen und stattdessen „unverzüglich mit der Entwicklung einer nationalen Wallet, ausschließlich zur Optimierung von und für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen“ zu beginnen. Für den Antrag stimmten ausschließlich die Antragsteller, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.
Die AfD lehnte den Gesetzentwurf grundsätzlich ab. Es brauche keine europäische Wallet, die weit über Verwaltungsleistungen hinausreichen soll, argumentierte die Fraktion. Sie warnte zudem vor einem schleichendem „Nutzungszwang“. Wer digitale Angebote nicht nutzen könne oder wolle, dürfe dadurch keine Nachteile erleiden.
Die Grünen unterstützten die Einführung der EUDI-Wallet, sahen aber weiterhin erhebliche Defizite bei Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und digitaler Souveränität. Die Änderungen seien zwar sinnvoll, lösten die grundlegenden Probleme jedoch nicht. So sei die pseudonyme Nutzung ein zentraler Schutzmechanismus, der möglichst früh verfügbar sein müsse. Mit Blick auf die Umsetzung fragte eine Vertreterin, wie das Digitalministerium die Kommunen bei der Anbindung unterstützen wolle. Die Linke forderte besonders hohe Standards für Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit. Das Gesetz müsse klar regeln, wer welche Daten abfragen dürfe. Es dürfe nicht den Nutzern überlassen bleiben, die Rechtmäßigkeit jeder Anfrage selbst zu prüfen. Angesichts der hochsensiblen Daten in der Wallet und des „erheblichen Missbrauchspotenzials“ dürfe der Zeitplan nicht Vorrang vor der Sicherheit haben, betonte eine Vertreterin.