Beauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/8550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch den Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, liegt dessen „Tätigkeitsbericht Mai 2025 bis Mai 2026“ vor. Fabritius war durch Beschluss des Bundeskabinetts am 28. Mai 2025 zum Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten bestellt worden, nachdem er dieses Amt bereits von 2018 bis 2022 inne hatte.
Der Bericht gliedert sich entsprechend den drei Gruppen, die der Beauftragte vertritt, in die Kapitel „Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler“, „Deutsche Minderheiten im Ausland“ und „Nationale Minderheiten in Deutschland“. Zu letzteren zählen laut Vorlage die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk und die deutschen Sinti und Roma. Im Kapitel „Deutsche Minderheiten im Ausland“ sind neben denen in Staaten der ehemaligen Sowjetunion auch den deutschen Minderheiten in Ungarn, in Polen, in Rumänien, in Tschechien sowie „in anderen Staaten Osteuropas (Slowakei, Kroatien, Slowenien, Moldau)“ und in Dänemark eigene Unterkapitel gewidmet.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, sind von 1950 bis 2024 mehr als 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedler gemäß den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes in der Bundesrepublik aufgenommen worden - davon „zirka 2,1 Millionen aus den osteuropäischen Staaten und zirka 2,4 Millionen aus der ehemaligen Sowjetunion beziehungsweise ihren Nachfolgestaaten“. Nachdem in den 1990er Jahren pro Jahr Hunderttausende Aussiedler in Deutschland aufgenommen worden seien, ließen sich derzeit jährlich zirka 4.000 bis 5.000 Personen als Spätaussiedler registrieren.