Zahlungen an Fraktionen sollen 2027 um 0,52 Prozent steigen
Berlin: (hib/VOM) Bundestagspräsidentin Julia Klöckner schlägt dem Bundestag im Benehmen mit dem Ältestenrat vor, die Geldleistungen an die Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2027 um 0,52 Prozent zu erhöhen. Dies geht aus ihrem Bericht nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes (21/8575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Berücksichtigt werde dabei die Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Daraus ergibt sich laut Unterrichtung ein monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion in Höhe von 684.443 Euro und ein monatlicher Beitrag für jedes Mitglied in Höhe von 12.361 Euro. Die Oppositionsfraktionen erhalten danach einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.
Wie es in dem Bericht heißt, hat sich laut Statistischem Bundesamt bei der Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes im Juli 2026 im Jahresdurchschnitt eine Preiserhöhung von 2,61 Prozent bei den Kosten für Personenbeförderung, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen, Kosten für Post und Telekommunikation, Informationsverarbeitungsgeräte, Reparatur an Audio-, Foto- und IT-Geräten und Zubehör sowie Druckerzeugnisse ergeben. Da die Fraktionen ihre Geldleistungen 2025 zu 20 Prozent für Sachmittel ausgegeben hätten, führe dies zu einer Erhöhung dieser Geldleistungen um 0,52 Prozent für 2027.
80 Prozent der Geldleistungen gaben die Fraktionen dem Bericht zufolge 2025 für das Personal aus. Die Laufzeit der geltenden Entgeltregelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ende zum 31. März 2027. Da noch kein neues Tarifergebnis vorliege, könne zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Personalausgaben eine Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2027 nicht vorgeschlagen werden, heißt es in dem Bericht.
Nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes ist die Bundestagspräsidentin verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Höhe der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt an die Fraktionen vorzulegen. Im laufenden Jahr sind die Zahlungen an die Fraktionen im Etat des Deutschen Bundestages mit insgesamt 141.630.000 Euro ausgewiesen, woraus sich dem Bericht zufolge ein monatlicher Grundbetrag pro Fraktion von 680.902 Euro und ein monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 12.297 Euro ergibt. Die Oppositionsfraktionen erhalten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied. Die Finanzierung der Fraktionen mit staatlichen Geldleistungen soll eine sachgemäße, effektive Fraktionsarbeit ermöglichen und gewährleisten, heißt es weiter.