14.10.2026 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 829/2026

Anhörung zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit der von der Bundesregierung geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsordnung befasst. Die Sachverständigen begrüßten grundsätzlich das Ziel des „Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ (21/7824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mahnten im Detail aber Änderungen an.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigen, die Gerichte entlasten und den Einsatz personeller Ressourcen flexibilisieren. Unter anderem soll der Einsatz von Einzelrichtern ausgeweitet werden. Änderungen sind zudem beim einstweiligen Rechtsschutz und bei der Zulassung von Rechtsmitteln vorgesehen. Um offensichtlich aussichtslosen und rechtsmissbräuchlichen Klagen zu begegnen, sollen Verwaltungsgerichte die Vorauszahlung von Gerichtskosten anordnen können. Zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen gegen Behörden sollen künftig Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro möglich sein. Zudem soll die Einlegung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte mittels einfacher E-Mail erleichtert werden, sofern die zuständige Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet.

Professor Frank Bätge (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen) nannte den Gesetzentwurf in seinem Eingangsstatement eine „sehr positive Weichenstellung“. Nachbesserungsbedarf sah der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige bei der geplanten Erleichterung der elektronischen Widerspruchseinlegung. Die Möglichkeit, Widersprüche künftig auch per einfacher E-Mail einzulegen, sei eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit. Allerdings kritisierte Bätge, dass die entsprechende Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung erst zum 1. Januar 2028 in Kraft treten soll. Dies schaffe vorübergehend Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Beide Regelungen sollten daher zeitgleich in Kraft treten.

Professor Malte Graßhof (Präsident des Verwaltungsgerichtshofs sowie des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg) begrüßte grundsätzlich alle Maßnahmen, die Verfahren effizienter machten. Kritisch sehe er allerdings die geplanten Neuregelungen bei der Berufungszulassung. Für den vorgesehenen Austausch des Zulassungsgrundes der Divergenz durch einen Zulassungsgrund zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gebe es keinen hinreichenden Grund. Auch die geplante Möglichkeit, eine Berufung zuzulassen, wenn ein Zulassungsgrund nicht dargelegt worden, aber offensichtlich sei, führe zu einem nicht gerechtfertigten Mehraufwand, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige.

Jens Hofmann (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe) begrüßte den Entwurf grundsätzlich, kritisierte aber, dass er auf halbem Weg stehen bleibe, da er Asylverfahren unberücksichtigt lasse. Ein Bürokratieabbau in diesem Bereich verspreche besonders große Effizienzsteigerungen, sagte Hofmann. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf angekündigt, über gleichlaufende Änderungen und Folgeänderungen im Asylgesetz gesondert zu entscheiden. Hofmann schlug unter anderem vor, bei Asylklagen sowie bei der Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen eine originäre Einzelrichterzuständigkeit statt einer Kammerzuständigkeit festzuschreiben. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige forderte zudem Regelungen zum elektronischen Zugriff auf Akten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie zur Ersatzzustellung in Gemeinschaftsunterkünften.

Professor Ulrich Karpenstein (Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins) stellte sich ebenfalls hinter das Ziel des Gesetzentwurfs, mahnte aber Änderungen im Detail an. So schlug er vor, die geplante Neuregelung zur gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung zu streichen. Es bestehe das Risiko, dass diese Norm „als weitgehende Einschränkung der gerichtlichen Amtsermittlung“ verstanden werden könne. Zudem forderte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Vorkehrungen für den Fall, dass ein einzelnes Bundesland die Funktionsfähigkeit seiner Verwaltungsgerichtsbarkeit personell, organisatorisch oder institutionell nicht mehr gewährleisten könne. Denkbar sei etwa eine eng begrenzte Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen einer Sprungrevision.

Rechtsanwalt Professor Remo Klinger (Kanzlei Geulen & Klinger) ging in seinem Eingangsstatement insbesondere auf die geplanten Neuregelungen zur Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegenüber Behörden ein. Diese seien zu begrüßen. Klinger regte allerdings an, die vorgesehene Obergrenze für Zwangsgelder von 25.000 Euro deutlich anzuheben, idealerweise auf 250.000 Euro. Wie Karpenstein schlug er zudem vor, bei vertretbaren Handlungen, etwa dem Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts, eine gerichtliche Ersetzungsbefugnis einzuführen. So ließe sich die Vollstreckung wesentlich effektiver gewährleisten, argumentierte der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Holger Lange (Sozialverband VdK Deutschland) sah Teile der geplanten Änderungen, die auch die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, kritisch. „Wir dürfen Verfahrensbeschleunigung nicht mit einer Einschränkung des Rechtsschutzes verwechseln“, mahnte Lange. Die Amtsermittlung, die Gerichtskostenfreiheit und das Recht auf rechtliches Gehör seien wichtige Voraussetzungen für einen wirksamen Sozialrechtsschutz. Die Verschärfung der Präklusionsregelungen lehnte Lange ab, da sie insbesondere Rechtsunkundige treffen würde. Auch den geplanten Gerichtskostenvorschuss lehnte er ab. Es gebe bereits ausreichend Instrumente, um mit Rechtsmissbrauch umzugehen, sagte der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige.

Robert Seegmüller (Richter am Bundesverwaltungsgericht) unterstützte das Anliegen des Entwurfs ebenfalls. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei über 150 Jahre in einem „papiergeprägten Umfeld“ gewachsen und werde den Geschwindigkeitserwartungen der Rechtsschutzsuchenden nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gerecht, führte Seegmüller aus. Hinzu kämen erhebliche personelle Veränderungen: Im kommenden Jahrzehnt werde ein Drittel der Richter in den Ruhestand gehen. Ersatz zu finden, sei eine große Herausforderung, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Der Entwurf gehe allerdings nicht weit genug. Seegmüller regte unter anderem an, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auszuweiten.