14.10.2026 Inneres — Antrag — hib 829/2026

AfD will Rettungshundestaffeln stärken

Berlin: (hib/STO) „Rettungshundestaffeln - Ehrenamtliche Leistung als tragende Säule des Bevölkerungsschutzes stärken und strukturell absichern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/8558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Rettungshundestaffeln bundesweit „als eigenständige Spezialkomponente ,Personensuche im Bevölkerungsschutz' anzuerkennen“ und deren Fähigkeiten strukturell in das System des Zivil- und Bevölkerungsschutzes zu integrieren.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Zuge der weiteren Ausgestaltung die Möglichkeit einer Integration in die Strukturen des Technischen Hilfswerks (THW) prüfen und einheitliche Ausbildungs- und Einsatzkonzepte entwickeln. Ferner dringt die Fraktion darauf, dass die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Definition fachlicher Mindeststandards sowie verbindlicher Qualifikationsanforderungen für Rettungshundeeinheiten erarbeitet und auf dieser Grundlage ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren einführt.

Daneben plädiert sie dafür, im Bundeshaushalt eine geeignete Haushaltsgrundlage zur Förderung von Rettungshundestaffeln im Bevölkerungsschutz vorzusehen und für diesen Haushaltstitel einen jährlichen Mittelansatz in Höhe von zunächst zehn bis 20 Millionen Euro vorzusehen. Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem darauf hinwirken, dass Rettungshundeführer, die „als Mitglieder in anerkannten privaten Hilfsorganisationen bei Einsätzen zur Suche von vermissten Personen oder Tieren im Rahmen des Katastrophenschutzes oder auf Anforderung von Behörden tätig werden, als Arbeitnehmer für die Dauer des Einsatzes einschließlich der Fahrten zum Einsatzort bundesweit einen Anspruch auf Freistellung von ihrem Arbeitsverhältnis und auf Lohnfortzahlung haben“.