Regierung prüft Regelungen gegen suchtförderndes Design
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung prüft nationale Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor suchtfördernden Mechanismen sozialer Medien. Zugleich setzt sie auf europäische Vorgaben, eine verlässliche Altersverifikation und mehr Medienkompetenz. Das berichtete Sven-Olaf Obst aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochabend in einer öffentlichen Sitzung des Digitalausschusses.
Die Abgeordneten hatten das Thema „mögliche suchtfördernde Designs sozialer Medien und deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche“ auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt und Meta eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Auch ging es in der Sitzung um die Konsequenzen des gerichtlichen Vergleichs in den USA, wonach Meta Ende August zustimmte, 18 Milliarden US-Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren zu zahlen. Dem vorausgegangen waren landesweite Klagen wegen schädlicher Auswirkungen der Plattformen Instagram und Facebook auf Kinder und Jugendliche. Die Vereinbarung mit den Generalstaatsanwälten von 52 US-Bundesstaaten soll das Unternehmen zu grundlegenden Sicherheitsreformen bei Instagram und Facebook verpflichten.
Meta-Vertreter Semjon Rens betonte, gesetzliche Regeln seien notwendig, entbänden Plattformanbieter aber nicht von ihrer Schutzverantwortung. „Wir haben eine klare Verantwortung, junge Menschen auf unseren Plattformen zu schützen“, sagte Rens.
Zuvor hatte Obst auf eine DAK-Studie von 2026 verwiesen, wonach rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren eine riskante Mediennutzung oder Anzeichen einer Abhängigkeit aufwiesen. Obst erinnerte an die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die am 11. September 56 Empfehlungen vorgelegt hatte. Das Kabinett habe dazu heute Eckpunkte beschlossen, berichtete Obst weiter.
Die Bundesregierung unterstütze europäische Regeln für ein Mindestalter bei sozialen Netzwerken. Ein Entwurf für den sogenannten EU Kids Act liege vor. Auch werde an einem Digital Fairness Act gearbeitet, der auch suchtfördernde Mechanismen und weitere Altersgruppen berücksichtigen solle, berichtete Obst. Parallel prüfe die Bundesregierung nationale Möglichkeiten, die bereits vor einer europäischen Einigung greifen könnten. Erwogen würden eine nationale Altersgrenze, kinder- und jugendhilferechtliche Ansätze sowie eine Stärkung der elterlichen Verantwortung.
Seit 2024 gebe es sogenannte Teen-Konten für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren, berichtete Meta-Vertreter Rens den Abgeordneten. Jugendliche würden automatisch diesen Jugendkonten zugeordnet; unter 13-Jährige dürften keine Konten haben. Die Accounts seien standardmäßig privat. Nachrichten von Fremden würden eingeschränkt und Inhalte nach Alter gefiltert. Nach 60 Minuten erscheine zudem eine Erinnerung an eine Pause. Zwischen 22 und 7 Uhr sei der Ruhemodus aktiviert. Unter 18-Jährige erhielten keine Werbung, betonte er.
Er berichtete weiter von einem Familienbereich, der Eltern begleiten solle. Konkrete Zahlen zur Nutzung für Deutschland und die EU sagte er zu, nachzuliefern. In den USA seien mit dem Vergleich Schutzmaßnahmen vereinbart worden, darunter ein tägliches Nutzungslimit von zwei Stunden, das nur mit Zustimmung der Eltern aufgehoben werden könne, nächtliche Zugangsbeschränkungen, verborgene Likes und ein Verbot extremer Beauty-Filter. Die Umsetzung werde in den USA mindestens sechs Monate dauern, sagte Rens weiter. Entscheidend sei, ob auch YouTube, TikTok und Snapchat mitmachten, betonte er. „Wenn nur einzelne Dienste handeln, wechseln Jugendliche zu denen, die es nicht getan haben“, sagte Rens etwa mit Verweis auf Australien, wo kleinere Dienste von der jüngsten Regulierung profitiert hätten.
Der CDU-Abgeordnete Konrad Körner fragte unter anderem, welche US-Maßnahmen Meta bereits in Europa umsetze und wie viele Eltern die Kontrollfunktionen nutzten. Rens sagte zu, Nutzungszahlen nachzureichen. Auch Robin Jünger (AfD) wollte wissen, welche Änderungen Meta in Deutschland vorgenommen habe und wie der Konzern unabhängig überprüft habe, ob sie wirkten. Rens verwies auf die Jugendkonten und den Werbeverzicht für Minderjährige.
Die SPD-Abgeordnete Carolin Wagner griff Meta scharf an: „Warum braucht es erst Millionen geschädigter Kinder und Jugendliche, bis sich Ihr Unternehmen bewegt?“, fragte sie. Rens entgegnete, die Schutzmaßnahmen seien bereits vor den Klagen entwickelt worden. Zugleich räumte er Verbesserungsbedarf ein. Für eine verlässliche Altersprüfung brauche es eine branchenweite Lösung. Auf die Frage, wann Jugendliche selbst über algorithmisch kuratierte Inhalte entscheiden könnten, sagte Rens, ein ausschließlich chronologischer Feed könne auch ungeeignete Inhalte anzeigen. „Die Personalisierung ist essentiell für den Schutz von Jugendlichen“, sagte der Unternehmensvertreter. Diese könne altersgerechte Empfehlungen ermöglichen.
Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, warum Meta für Kinder in den USA andere Standards vorsehe als für Kinder in Europa. Rens verwies auf die unterschiedlichen Rechtslagen. Lührmann fragte weiter nach einer möglichen Beweislastumkehr im EU Kids Act, wonach die Plattformen erst zeigen müssten, dass ihre Produkte den Kinder- und Jugendschutzstandards entsprechen, bevor diese auf den Markt kämen. Obst verwies diesbezüglich auf Abstimmungen auf EU-Ebene und Meinungsverschiedenheiten darüber, über welche Alterskategorie (13 oder 15 Jahre) gesprochen werde.
Anne-Mieke Bremer (Linksfraktion) wollte wissen, ob Daten aus der Minderjährigkeit nach dem 18. Geburtstag für personalisierte Werbung genutzt würden. Rens verneinte dies, räumte aber ein, dass erhobene Daten zur Zuschneidung des persönlichen Feeds genutzt würden.