Sachverständige uneins über Investitionspflicht für Medien
Berlin: (hib/ES) Es wäre kein guter Titel für Filme oder Serien. Und doch soll beides dadurch gefördert werden. Am Mittwoch befasste sich deshalb der Ausschuss für Kultur und Medien in einer öffentlichen Anhörung mit dem - so die Kurzfassung - „Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz“. Gleichsam in Spielfilmlänge heißt die Vorlage „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter“ (BT-Drucksache 21/7820(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ziel ist es, dass deutsche und europäische Produktionsstandorte für Filme und Serien international wettbewerbsfähig bleiben und damit auch die Kreativität der beteiligten Macher gestärkt wird. Möglich werden soll das durch verpflichtende Investitionen von in- und ausländischen Rundfunkanstalten und Streamingdiensten, die, so der Entwurf, „vom Zuschauermarkt in Deutschland profitieren“. Mitberaten wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Fraktion Die Linke (21/3608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf Ende Mai, die erste Lesung im Bundestag fand Ende September statt. Regie bei dem Vorhaben führt für die Bundesregierung Kulturstaatsminister Weimer. Laut Gesetzentwurf sollen private wie öffentlich-rechtliche Programmanbieter jährlich mindestens acht Prozent ihres Nettoumsatzes bzw. ihrer Programmkosten in Film- und Serienproduktionen aus Deutschland investieren. Verrechnet werden dürfen aber zum Beispiel auch der Ankauf von Nutzungsrechten, die Finanzierung von Drehbucharbeiten oder Kosten für Synchronisation und Untertitelung.
In der Ausschussanhörung kritisierte Daniela Beaujean den Gesetzentwurf. Die Geschäftsführerin des Verbands VAUNET, der private Unternehmen unter anderem aus den Bereichen Fernsehen, Radio und digitale Medien vertritt, hielt die Investitionsverpflichtung für das falsche und verfassungs- und europarechtlich fragwürdige Instrument. Anbieter von Mediendiensten würden unverhältnismäßig und einseitig belastet. Richtig wären hingegen Steuervorteile und bürokratische Entlastungen für die betroffenen Branchen.
Ähnlich hatte sich im Vorfeld bereits ein weiterer Branchenverband geäußert. In der Anhörung sagte Inga Moser von Filseck, Vorstandsmitglied im Arbeitskreis Medienpolitik von Bitkom und bei Amazon Deutschland Head of Public Policy, das Gesetz erreiche sein Ziel nicht. Zukünftig werde weniger das produziert, was die Firmen für richtig hielten, dafür aber mehr von dem, was in die Vorgaben passe. Zugleich gebe es einen Zuwachs an Meldepflichten. Unterm Strich werde das zu weniger Produktionen führen.
Julia Maier-Hauff, Geschäftsführerin des Verbands PROG (Producers of Germany), einem Zusammenschluss unabhängiger Filmproduzentinnen und Filmproduzenten, begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Er sei sowohl verfassungs- als auch EU-konform. Die Acht-Prozent-Investitionsquote sei zwar nur ein Anfang, aber bereits ein Booster für weitere Investitionen. Kritik übte Maier-Hauff an der geplanten Regelung für die sogenannte Rechteteilung. Diese sei zulasten der Produktionswirtschaft verschärft worden. Im Kern geht es hierbei um die Frage, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Rechte an einem Film oder einer Serie entweder bei den Produzenten oder bei Sendern bzw. Streamingdiensten liegen.
Für Nachbesserungen bei der Rechtefrage sprach sich auch Michelle Müntefering aus. Da Produzenten immer auch ein wirtschaftliches Risiko trügen, müssten deren Kosten, aber auch deren Vermarktungsmöglichkeiten besser berücksichtigt werden. Die Hauptgeschäftsführerin der Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten hielt das geplante Gesetz insgesamt aber für ein geeignetes marktwirtschaftliches Instrument.
Eine „faire Rechteteilung“ zwischen Produzenten und Dienstanbietern forderte der Juristische Direktor des MDR, Professor Jens-Ole Schröder, im Namen von ARD und ZDF. Idealerweise müsse das außerhalb des Gesetzes geregelt werden, um unternehmerische Freiheiten nicht zu gefährden. Derzeit gebe es ein Missverhältnis zwischen Eingriffen in Kreativität und Programmfreiheit bei nicht vorhandenen steuerlichen Anreizen. Daher müsse für Letzteres schon bald ein Modell auf den Weg gebracht werden.
Auch Matthias von Fintel, Bereichsleiter der Fachgruppe Medien, Journalismus und Film der Gewerkschaft ver.di, griff diesen Punkt auf. Aufgrund der wirtschaftlichen Flaute sei dies eine der Möglichkeiten, die Kreativbranche zu stärken. Was die Kriterien angeht, nach denen die Investitionsquote von acht Prozent ermittelt wird und die im Gesetzentwurf als Subquoten bezeichnet werden, vermisste von Fintel „Tarif- und Sozialstandards“. In einer Branche, in der die Beschäftigten immer wieder von zeitlich begrenzten Projekten abhängig seien, müssten Altersvorsorge und -sicherung besonders bedacht werden.